Zu den subjektiven Rechten von Nachbarn nach dem UVP-G gehören nicht die öffentlichen Interessen des Forstwesens; ebenso verhält es sich mit der geltend gemachten unrichtigen Anwendung von raumordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie anderer - im öffentlichen Interesse normierten - Bestimmungen ...
Die Behörde trifft keine Verpflichtung, vor Bescheiderlassung mitzuteilen, wie sie Beweise würdigen werde
Ein PC ist nicht als einfacher Gegenstand des täglichen Bedarfes iSd § 34 Abs 1 StVG zu qualifizieren
Unter einer Vorfrage iSd § 38 AVG ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren zu entscheiden ist
Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, braucht die Abgabenbehörde im Grunde des § 183 Abs 3 BAO nicht zu entsprechen
Die Inanspruchnahme einer gewährten Vergünstigung in Form eines eigenen technischen Gerätes setzt entsprechende finanzielle Mittel des Strafgefangenen zum Erwerb eines solchen voraus
An die Begründung eines Rechtsmittels sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen
Eine wörtliche Wiedergabe der Urteilserwägungen ist nicht erforderlich, weil eine Auseinandersetzung mit dieser Rsp durch die belangte Behörde auch dann hätte erfolgen müssen, wenn lediglich die durch den EGMR entschiedene Rechtssache erkennbar bezeichnet worden wäre
Zu den subjektiven Rechten von Nachbarn nach dem UVP-G gehören nicht die öffentlichen Interessen des Forstwesens; ebenso verhält es sich mit der geltend gemachten unrichtigen Anwendung von raumordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie anderer - im öffentlichen Interesse normierten - Bestimmungen ...
Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, braucht die Abgabenbehörde im Grunde des § 183 Abs 3 BAO nicht zu entsprechen
Die Behörde trifft keine Verpflichtung, vor Bescheiderlassung mitzuteilen, wie sie Beweise würdigen werde
Die Inanspruchnahme einer gewährten Vergünstigung in Form eines eigenen technischen Gerätes setzt entsprechende finanzielle Mittel des Strafgefangenen zum Erwerb eines solchen voraus
Ein PC ist nicht als einfacher Gegenstand des täglichen Bedarfes iSd § 34 Abs 1 StVG zu qualifizieren
An die Begründung eines Rechtsmittels sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen
Unter einer Vorfrage iSd § 38 AVG ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren zu entscheiden ist
Eine wörtliche Wiedergabe der Urteilserwägungen ist nicht erforderlich, weil eine Auseinandersetzung mit dieser Rsp durch die belangte Behörde auch dann hätte erfolgen müssen, wenn lediglich die durch den EGMR entschiedene Rechtssache erkennbar bezeichnet worden wäre

