Allgemeine Ausführungen
§ 333 ASVG ist auf den Kläger als Beamten nach § 5 Abs 1 Z 3 ASVG unanwendbar
Zwar unterbricht ein deklaratorisches Anerkenntnis analog zu § 1497 ABGB auch eine kollektivvertragliche Fallfrist; die Dauer der Frist wird aber nicht geändert, vielmehr beginnt diese nur neu zu laufen
Es liegt am Einspruchswerber selbst, schon im Einspruch die der Erfüllung seiner Offenlegungspflicht nach § 277 UGB entgegenstehenden Hindernisse darzutun; die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 EMRK gilt nur für Strafverfahren
Kann ein ansonsten gesunder Patient eine bestimmte, vom Arzt angeordnete Maßnahme grundsätzlich selbst setzen und ist er dazu nur nicht mehr in der Lage, weil er aus einem anderen Grund pflegebedürftig ist, so ist der für die Betreuung bei dieser Maßnahme erforderliche Aufwand für die ...
Auch wenn ein subjektives Recht auf Beförderung nicht besteht, können aber aus einer unterbliebenen Beförderung dann Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, wenn das Unterbleiben auf einen Missbrauch der eingeräumten Befugnisse oder auf einen Verstoß gegen tragende Grundsätze der ...
Die Ansicht, es hätte keiner gerichtlichen Genehmigung des Abtretungsvertrags bedurft, weil der durch die Stiftungserklärung begünstigte Stifter das Geschäft gewünscht und genehmigt habe, ist unrichtig
Bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit nach § 107b StGB ist stets eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der Faktoren Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung vorzunehmen, womit eine besonders starke Ausprägung eines dieser Faktoren unter dem Aspekt der Subsumtion eine ...
Allgemeine Ausführungen
Kann ein ansonsten gesunder Patient eine bestimmte, vom Arzt angeordnete Maßnahme grundsätzlich selbst setzen und ist er dazu nur nicht mehr in der Lage, weil er aus einem anderen Grund pflegebedürftig ist, so ist der für die Betreuung bei dieser Maßnahme erforderliche Aufwand für die ...
§ 333 ASVG ist auf den Kläger als Beamten nach § 5 Abs 1 Z 3 ASVG unanwendbar
Auch wenn ein subjektives Recht auf Beförderung nicht besteht, können aber aus einer unterbliebenen Beförderung dann Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, wenn das Unterbleiben auf einen Missbrauch der eingeräumten Befugnisse oder auf einen Verstoß gegen tragende Grundsätze der ...
Zwar unterbricht ein deklaratorisches Anerkenntnis analog zu § 1497 ABGB auch eine kollektivvertragliche Fallfrist; die Dauer der Frist wird aber nicht geändert, vielmehr beginnt diese nur neu zu laufen
Die Ansicht, es hätte keiner gerichtlichen Genehmigung des Abtretungsvertrags bedurft, weil der durch die Stiftungserklärung begünstigte Stifter das Geschäft gewünscht und genehmigt habe, ist unrichtig
Es liegt am Einspruchswerber selbst, schon im Einspruch die der Erfüllung seiner Offenlegungspflicht nach § 277 UGB entgegenstehenden Hindernisse darzutun; die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 EMRK gilt nur für Strafverfahren
Bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit nach § 107b StGB ist stets eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der Faktoren Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung vorzunehmen, womit eine besonders starke Ausprägung eines dieser Faktoren unter dem Aspekt der Subsumtion eine ...

