Die Pflichtversicherung nach dem ASVG tritt kraft Gesetzes ein (und besteht daher auch), ohne dass es einer Anmeldung oder gar einer tatsächlichen Durchführung bedürfte
Ein feststellender Abspruch in einer Beitragssache ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Streit um geschuldete und fällige Beiträge geht: in diesen Fällen ist jedenfalls ein Leistungsbefehl zu erlassen
§ 79a Abs 3 GewO stellt auf die "Genehmigung der Betriebsanlage oder der betreffenden Betriebsanlagenänderung" ab und setzt in diesem Sinne eine erfolgte Genehmigung als zeitlichen Bezugspunkt voraus; die Behauptung, näher bezeichnete Vorgänge in der Betriebsanlage wären gem § 81 Abs 1 GewO ...
Mangels Informationen ist bei der Schätzung der Einkommensverhältnisse von einem Durchschnittseinkommen auszugehen
Im Verfahren betreffend die Beitragspflicht bildet die Frage der Versicherungspflicht eine Vorfrage iSd § 38 AVG
Das für die Beurteilung nach § 75 Abs 2 GewO maßgebende räumliche Naheverhältnis wird durch den möglichen Immissionsbereich der Betriebsanlage bestimmt
§ 8 GrStG stellt nicht darauf ab, ob die land- und forstwirtschaftliche Nutzung den Hauptzweck bildet
Nach stRsp sind die tragenden Gründe eines aufhebenden Bescheides der Gemeindeaufsichtsbehörde für das fortgesetzte Verfahren vor der Gemeindebehörde, vor der Aufsichtsbehörde und vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bindend
Die Pflichtversicherung nach dem ASVG tritt kraft Gesetzes ein (und besteht daher auch), ohne dass es einer Anmeldung oder gar einer tatsächlichen Durchführung bedürfte
Im Verfahren betreffend die Beitragspflicht bildet die Frage der Versicherungspflicht eine Vorfrage iSd § 38 AVG
Ein feststellender Abspruch in einer Beitragssache ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Streit um geschuldete und fällige Beiträge geht: in diesen Fällen ist jedenfalls ein Leistungsbefehl zu erlassen
Das für die Beurteilung nach § 75 Abs 2 GewO maßgebende räumliche Naheverhältnis wird durch den möglichen Immissionsbereich der Betriebsanlage bestimmt
§ 79a Abs 3 GewO stellt auf die "Genehmigung der Betriebsanlage oder der betreffenden Betriebsanlagenänderung" ab und setzt in diesem Sinne eine erfolgte Genehmigung als zeitlichen Bezugspunkt voraus; die Behauptung, näher bezeichnete Vorgänge in der Betriebsanlage wären gem § 81 Abs 1 GewO ...
§ 8 GrStG stellt nicht darauf ab, ob die land- und forstwirtschaftliche Nutzung den Hauptzweck bildet
Mangels Informationen ist bei der Schätzung der Einkommensverhältnisse von einem Durchschnittseinkommen auszugehen
Nach stRsp sind die tragenden Gründe eines aufhebenden Bescheides der Gemeindeaufsichtsbehörde für das fortgesetzte Verfahren vor der Gemeindebehörde, vor der Aufsichtsbehörde und vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bindend

