Die Verknüpfung von „Smart Home“ mit dem - jedenfalls eine gedankliche Beschäftigung erfordernden - Begriff „Experience“ ist höchst fraglich, sodass das Berufungsgericht die sofortige Herstellung eines direkten Bezugs zu den angebotenen Waren durch die beteiligten Verkehrskreise zurecht ...
Die Generalklausel des Zitatrechts rechtfertigt die vergütungsfreie Werknutzung zur Ausübung von verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten (hier: Meinungs- und Versammlungsfreiheit)
§ 4 Abs 2 Z 2 HeizKG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass er nur den Fall erfasst, dass ein gewerbsmäßiger Wärmeerzeuger mit Zustimmung der Wärmeabnehmer im Gebäude Wärme erzeugt, die nicht nur dieses Gebäude, sondern auch andere Gebäude mit Wärme versorgt, also eine fern- oder ...
§ 15h WGG hat für das Anbot und die Festsetzung des Fixpreises sowie die gerichtliche Überprüfung eines offenkundig unangemessenen Fixpreises keine Änderung gebracht
Da die Eignung eines Falsifikats, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um echtes Geld, eine Rechtsfrage ist, kann sie nicht Gegenstand von Feststellungen und Bezugspunkt des Vorsatzes sein
Durch das bloße Überschreiben des sonst unverändert gebliebenen Werks liegt keine besondere Individualität einer Grafik vor, weshalb das Werk des Klägers nicht „vollständig in den Hintergrund tritt“
Bei der Zählermiete handelt es sich nicht um nach dem HeizKG zu verteilende Heiz- und Warmwasserkosten
Die Vereinbarung eines Termins für eine mögliche weitere Reparatur stellt noch keine Festlegung des Klägers zwischen Verbesserung und Wandlung dar, wenn der Termin zunächst der „Diagnose“ des Mangels, aber noch nicht unmittelbar der Reparatur dient
Die Verknüpfung von „Smart Home“ mit dem - jedenfalls eine gedankliche Beschäftigung erfordernden - Begriff „Experience“ ist höchst fraglich, sodass das Berufungsgericht die sofortige Herstellung eines direkten Bezugs zu den angebotenen Waren durch die beteiligten Verkehrskreise zurecht ...
Da die Eignung eines Falsifikats, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um echtes Geld, eine Rechtsfrage ist, kann sie nicht Gegenstand von Feststellungen und Bezugspunkt des Vorsatzes sein
Die Generalklausel des Zitatrechts rechtfertigt die vergütungsfreie Werknutzung zur Ausübung von verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten (hier: Meinungs- und Versammlungsfreiheit)
Durch das bloße Überschreiben des sonst unverändert gebliebenen Werks liegt keine besondere Individualität einer Grafik vor, weshalb das Werk des Klägers nicht „vollständig in den Hintergrund tritt“
§ 4 Abs 2 Z 2 HeizKG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass er nur den Fall erfasst, dass ein gewerbsmäßiger Wärmeerzeuger mit Zustimmung der Wärmeabnehmer im Gebäude Wärme erzeugt, die nicht nur dieses Gebäude, sondern auch andere Gebäude mit Wärme versorgt, also eine fern- oder ...
Bei der Zählermiete handelt es sich nicht um nach dem HeizKG zu verteilende Heiz- und Warmwasserkosten
§ 15h WGG hat für das Anbot und die Festsetzung des Fixpreises sowie die gerichtliche Überprüfung eines offenkundig unangemessenen Fixpreises keine Änderung gebracht
Die Vereinbarung eines Termins für eine mögliche weitere Reparatur stellt noch keine Festlegung des Klägers zwischen Verbesserung und Wandlung dar, wenn der Termin zunächst der „Diagnose“ des Mangels, aber noch nicht unmittelbar der Reparatur dient

