Ist eine mehrmalige unmittelbar aufeinander folgende Befristung eines Dienstvertrags mangels der Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG 2002 unzulässig, so führt dies zu einem unbefristeten Dienstvertrag; ein formal unwirksames befristetes Dienstverhältnis, das tatsächlich durchgehend praktiziert ...
Das Vorliegen einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis wird auch dann bejaht, wenn die Vereinsmitgliedschaft bereits beendet wurde; bei Nachwirkungen aus der Vereinsmitgliedschaft hat sich der ausgeschiedene Kläger vor der Anrufung des ordentlichen Gerichts an die jeweilige vereinsinterne ...
Die Testierfähigkeit fehlt, wenn der Erblasser zwar den Willen hat, ein Testament zu errichten und auch in der Lage ist, zu erkennen, dass er dies tut, die normale Freiheit seiner Willensbildung aber dennoch aufgehoben ist
Die erteilte Vorabzustimmung zu (allen) anderen Belastungen wirkt nur insoweit, als es sich tatsächlich um andere Belastungen handelt; dass dies zutrifft, hat derjenige zu behaupten und in grundbuchsfähiger Form nachzuweisen, der um eine solche andere Belastung ansucht
Die vollständige und inhaltlich unveränderte, lediglich technisch bedingt geringfügig zeitverzögerte Übermittlung der Fernsehprogramme des ORF im Inland mittels Streaming über ein UMTS-Mobilfunknetz gilt gem § 17 Abs 3 letzter Satz UrhG als Teil der ursprünglichen Rundfunksendung
Jedenfalls solange die Gesellschaft als werbendes Unternehmen geführt wird, ist der Gesellschaft und ihren Organen der Einwand der Unmöglichkeit der Bilanzerstellung infolge Vermögenslosigkeit abgeschnitten
Dient die Vorgangsweise des Unterhaltspflichtigen nach § 61 Abs 13 und Abs 14 GehG nicht seinem aktuellen persönlichen Erholungs- bzw Freizeitbedürfnis, ist das Einkommen zugrunde zu legen, dass der vom Unterhaltspflichtigen tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung entspricht
Der Auflösungsgrund liegt dann nicht vor, wenn der Mieter vom Bestandgegenstand nur den nach dem Verwendungszweck üblichen Gebrauch macht; ein Verschulden des Mieters ist dagegen nicht erforderlich, die Schädlichkeit muss dem Mieter aber bewusst sein können, wobei hier auf einen ...
Ist eine mehrmalige unmittelbar aufeinander folgende Befristung eines Dienstvertrags mangels der Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG 2002 unzulässig, so führt dies zu einem unbefristeten Dienstvertrag; ein formal unwirksames befristetes Dienstverhältnis, das tatsächlich durchgehend praktiziert ...
Die vollständige und inhaltlich unveränderte, lediglich technisch bedingt geringfügig zeitverzögerte Übermittlung der Fernsehprogramme des ORF im Inland mittels Streaming über ein UMTS-Mobilfunknetz gilt gem § 17 Abs 3 letzter Satz UrhG als Teil der ursprünglichen Rundfunksendung
Das Vorliegen einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis wird auch dann bejaht, wenn die Vereinsmitgliedschaft bereits beendet wurde; bei Nachwirkungen aus der Vereinsmitgliedschaft hat sich der ausgeschiedene Kläger vor der Anrufung des ordentlichen Gerichts an die jeweilige vereinsinterne ...
Jedenfalls solange die Gesellschaft als werbendes Unternehmen geführt wird, ist der Gesellschaft und ihren Organen der Einwand der Unmöglichkeit der Bilanzerstellung infolge Vermögenslosigkeit abgeschnitten
Die Testierfähigkeit fehlt, wenn der Erblasser zwar den Willen hat, ein Testament zu errichten und auch in der Lage ist, zu erkennen, dass er dies tut, die normale Freiheit seiner Willensbildung aber dennoch aufgehoben ist
Dient die Vorgangsweise des Unterhaltspflichtigen nach § 61 Abs 13 und Abs 14 GehG nicht seinem aktuellen persönlichen Erholungs- bzw Freizeitbedürfnis, ist das Einkommen zugrunde zu legen, dass der vom Unterhaltspflichtigen tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung entspricht
Die erteilte Vorabzustimmung zu (allen) anderen Belastungen wirkt nur insoweit, als es sich tatsächlich um andere Belastungen handelt; dass dies zutrifft, hat derjenige zu behaupten und in grundbuchsfähiger Form nachzuweisen, der um eine solche andere Belastung ansucht
Der Auflösungsgrund liegt dann nicht vor, wenn der Mieter vom Bestandgegenstand nur den nach dem Verwendungszweck üblichen Gebrauch macht; ein Verschulden des Mieters ist dagegen nicht erforderlich, die Schädlichkeit muss dem Mieter aber bewusst sein können, wobei hier auf einen ...

