Es ist aufgrund des Wortlautes des § 4 Z 1 TSchG nicht ersichtlich, dass eine "auf Dauer angelegte Übernahme der Aufsicht und Betreuung eines Tieres im eigenen Interesse" erforderlich wäre
Ein Feststellungsbescheid als subsidiärer Rechtsbehelf ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann; nichts anderes gilt für abgesonderte Entscheidungen in Ansehung von ...
Direktor wegen Störsender angezeigt
Tritt der Verdacht auf, dass eine Gesellschaft eine unzulässige Kapitalausschüttung an Gesellschafter vornimmt, dann müssen auch Dritte nachforschen. Eine Besicherung kann sich etwa sonst als nichtig erweisen
Wenn ein mangelhaft begründetes Gutachten eines Amtssachverständigen nicht als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung, ob ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ausreicht, ist es erforderlich, zur Klärung der unzureichend beantworteten Fachfragen die sachverständigen ...
War der Bf im Verwaltungsverfahren unvertreten, so hatte seine anwaltliche Vertretung im Verfahren vor dem VwGH nicht zur Folge, dass weitere Zustellungen im (fortgesetzten) Verwaltungsverfahren nicht an ihn, sondern an den Rechtsanwalt zu erfolgen haben
OGH: Die Angabe einer genauen Diagnose ist nicht erforderlich. Eine besondere Form der Mitteilung an den Dienstgeber ist nicht vorgesehen
Die Rechtsanwälte üben massive Kritik am Vorschlag von Griss, „Eingangsgerichte“ zu schaffen
Es ist aufgrund des Wortlautes des § 4 Z 1 TSchG nicht ersichtlich, dass eine "auf Dauer angelegte Übernahme der Aufsicht und Betreuung eines Tieres im eigenen Interesse" erforderlich wäre
Wenn ein mangelhaft begründetes Gutachten eines Amtssachverständigen nicht als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung, ob ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ausreicht, ist es erforderlich, zur Klärung der unzureichend beantworteten Fachfragen die sachverständigen ...
Ein Feststellungsbescheid als subsidiärer Rechtsbehelf ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann; nichts anderes gilt für abgesonderte Entscheidungen in Ansehung von ...
War der Bf im Verwaltungsverfahren unvertreten, so hatte seine anwaltliche Vertretung im Verfahren vor dem VwGH nicht zur Folge, dass weitere Zustellungen im (fortgesetzten) Verwaltungsverfahren nicht an ihn, sondern an den Rechtsanwalt zu erfolgen haben
Direktor wegen Störsender angezeigt
OGH: Die Angabe einer genauen Diagnose ist nicht erforderlich. Eine besondere Form der Mitteilung an den Dienstgeber ist nicht vorgesehen
Tritt der Verdacht auf, dass eine Gesellschaft eine unzulässige Kapitalausschüttung an Gesellschafter vornimmt, dann müssen auch Dritte nachforschen. Eine Besicherung kann sich etwa sonst als nichtig erweisen
Die Rechtsanwälte üben massive Kritik am Vorschlag von Griss, „Eingangsgerichte“ zu schaffen

