Wer einen Menschen ohne dessen Zustimmung entkleidet, am Bauch berührt und im Geschlechtsbereich betrachtet, greift schwerwiegend in dessen Intimsphäre ein, und zwar auch dann, wenn er damit die Schwelle zur „geschlechtlichen Handlung“ iSv § 1328 ABGB noch nicht überschritten haben sollte
Während die einen die schärfere Kontrolle Verdächtiger befürworten, warnen andere vor Gefahren. Konsens herrscht darüber, dass man Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zu wehren
In der Steuerberatung wächst die Nachfrage nach Zweitmeinungen: Diesen Trend verspüren auch Anwaltskanzleien, die im Steuerrecht ein attraktives Betätigungsfeld sehen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Es muss jedem Sportler, mag er auch jugendlich sein und sich in einer Wettkampfsituation befinden, einsichtig sein, dass erhöhte Aufmerksamkeit angebracht ist, wenn man sich dem Spielfeldrand nähert; ein Veranstalter darf darauf vertrauen, dass ein Sportler auch im Wettkampf darauf achtet, wohin ...
Die EU plant strenge Regeln, die Facebook & Co. kaum freuen werden. Der verschärfte Schutz soll weltweit gelten. Die USA wollen die neuen Regeln torpedieren
Der Verlag Österreich wird künftig das bisher bei Springer beheimatete rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Programm beherbergen. Ein Programmausbau im Vergaberecht, Wohnrecht oder im Lehrbuchsektor soll durch den Zusammenschluss möglich werden
Internet-Nutzer sollen Daten von einem Service-Anbieter zum nächsten mitnehmen können. Zudem strebt die EU-Kommission ein "Recht auf Vergessen" an
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