Ausführungen zum Entscheidungshindernis der entschiedenen Sache
Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten
Die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung zu Beweisergebnissen bezieht sich nur auf außerhalb der Verhandlung aufgenommene Beweise; ein Anspruch darauf, Ergebnisse einer mündlichen Verhandlung nachträglich mit Schriftsatz zu kommentieren, besteht nicht
Eine Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, dh wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstücks unrichtig wiedergegeben wird, nicht hingegen, wenn Tatsachenfeststellungen aufgrund von Schlussfolgerungen ...
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist dann unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verfahrens entschieden oder die den Gegenstand der Feststellung bildende Frage aus der Begründung eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides beantwortet ...
Ein Mitarbeiter wurde entlassen, da er im Krankenstand für den Arbeitgeber unerreichbar war. Der Mitarbeiter, der tatsächlich krank war, erhält aber nicht die volle Kündigungsentschädigung
Im Provisorialverfahren ist angemessener und nicht bloß notwendiger Unterhalt auf gleicher materiellrechtlicher Grundlage wie im Hauptverfahren zu gewähren
Ein Sachverständigengutachten kann nicht durch Zeugenbeweise widerlegt werden
Ausführungen zum Entscheidungshindernis der entschiedenen Sache
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist dann unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verfahrens entschieden oder die den Gegenstand der Feststellung bildende Frage aus der Begründung eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides beantwortet ...
Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten
Ein Mitarbeiter wurde entlassen, da er im Krankenstand für den Arbeitgeber unerreichbar war. Der Mitarbeiter, der tatsächlich krank war, erhält aber nicht die volle Kündigungsentschädigung
Die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung zu Beweisergebnissen bezieht sich nur auf außerhalb der Verhandlung aufgenommene Beweise; ein Anspruch darauf, Ergebnisse einer mündlichen Verhandlung nachträglich mit Schriftsatz zu kommentieren, besteht nicht
Im Provisorialverfahren ist angemessener und nicht bloß notwendiger Unterhalt auf gleicher materiellrechtlicher Grundlage wie im Hauptverfahren zu gewähren
Eine Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, dh wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstücks unrichtig wiedergegeben wird, nicht hingegen, wenn Tatsachenfeststellungen aufgrund von Schlussfolgerungen ...
Ein Sachverständigengutachten kann nicht durch Zeugenbeweise widerlegt werden

