Ein ursprünglich formungültiges Rechtsgeschäft wird dadurch nachträglich gültig, dass die nach der betreffenden Vereinbarung versprochene Leistung auch tatsächlich erbracht wird
In jüngerer Zeit wird die Feststellungsklage ausdrücklich auch zugelassen, wenn erst künftige entstehende Ersatzansprüche bloß nicht auszuschließen sind und eine zeitnahe Klärung bestimmter Umstände, die für denkbare zukünftige Schadenersatzansprüche von Bedeutung sein können, objektiv ...
Das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe des Gerichts in Anspruch zu nehmen, darf nicht schrankenlos ausgeübt werden, sondern findet seine Grenze dort, wo verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Schädigung des Prozessgegners missbraucht werden oder zumindest ohne Rücksicht auf diesen ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Dem Erlagsgegner ist das Hinterlegte durch Beschluss auszufolgen; im Fall einer Mehrheit von Erlagsgegnern müssen alle der Ausfolgung an einen zustimmen, außer es liegt eine rechtskräftige Entscheidung vor, die das bessere Recht an der erlegten oder auf die erlegte Sache feststellt; eine ...
Der Sinn des Fahrverbots nach § 52 lit a Z 1 StVO liegt darin, jede Gefahr, die durch unbefugt Fahrende im entsprechenden Bereich hervorgerufen werden könnte, hintanzuhalten; Ziel ist es, den allgemeinen KFZ-Verkehr zu unterbinden, um im betroffenen Straßenabschnitt zB Bauarbeiten zu ermöglichen
Weder der Waldeigentümer noch andere Personen dürfen durch positives Tun Gefahrenquellen (wie zB Fallgruben oder Fangeisen) für Waldbesucher schaffen, ohne diese gleichzeitig entsprechend abzusichern; die Haftung nach dem Ingerenzprinzip wird durch § 176 Abs 2 ForstG nicht ausgeschlossen
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Ein ursprünglich formungültiges Rechtsgeschäft wird dadurch nachträglich gültig, dass die nach der betreffenden Vereinbarung versprochene Leistung auch tatsächlich erbracht wird
Dem Erlagsgegner ist das Hinterlegte durch Beschluss auszufolgen; im Fall einer Mehrheit von Erlagsgegnern müssen alle der Ausfolgung an einen zustimmen, außer es liegt eine rechtskräftige Entscheidung vor, die das bessere Recht an der erlegten oder auf die erlegte Sache feststellt; eine ...
In jüngerer Zeit wird die Feststellungsklage ausdrücklich auch zugelassen, wenn erst künftige entstehende Ersatzansprüche bloß nicht auszuschließen sind und eine zeitnahe Klärung bestimmter Umstände, die für denkbare zukünftige Schadenersatzansprüche von Bedeutung sein können, objektiv ...
Der Sinn des Fahrverbots nach § 52 lit a Z 1 StVO liegt darin, jede Gefahr, die durch unbefugt Fahrende im entsprechenden Bereich hervorgerufen werden könnte, hintanzuhalten; Ziel ist es, den allgemeinen KFZ-Verkehr zu unterbinden, um im betroffenen Straßenabschnitt zB Bauarbeiten zu ermöglichen
Das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe des Gerichts in Anspruch zu nehmen, darf nicht schrankenlos ausgeübt werden, sondern findet seine Grenze dort, wo verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Schädigung des Prozessgegners missbraucht werden oder zumindest ohne Rücksicht auf diesen ...
Weder der Waldeigentümer noch andere Personen dürfen durch positives Tun Gefahrenquellen (wie zB Fallgruben oder Fangeisen) für Waldbesucher schaffen, ohne diese gleichzeitig entsprechend abzusichern; die Haftung nach dem Ingerenzprinzip wird durch § 176 Abs 2 ForstG nicht ausgeschlossen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe

