Die Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF (und umgekehrt; Verbot der sog "cross promotion") ist grundsätzlich unzulässig; von diesem grundsätzlichen Werbeverbot bestehen nur insoweit Ausnahmen, als "Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte" gegeben werden; Letztere ...
Der Frage, ob die Dienstunfälle des Beamten wesentliche Bedingungen für seine Dienstverhinderung darstellten oder nicht, kann der Grundgedanke der Theorie der „wesentlichen Bedingung“ zu Grunde gelegt werden; der eingetretene Erfolg liegt hier in der Dienstverhinderung des Beamten, wobei ...
Das in § 87 Abs 1 Z 3 GewO enthaltene Tatbestandsmerkmal der "schwerwiegenden Verstöße" kann nicht nur durch an sich als schwerwiegend zu beurteilende Verstöße erfüllt werden, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen der iZm dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden ...
Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist mit Bescheid abzusprechen
Allein durch die Möglichkeit eines Defektes an einem Mundstück wird noch kein Beweis über die Funktions(un)tüchtigkeit des Alkomaten erbracht; die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft ist auch dann strafbar, wenn durch eine ärztliche Untersuchung das Nichtvorliegen einer ...
Eine aus der hohen Zahl der Krankheitstage ableitbare ungünstige Prognose und die Tatsache, dass weit überdurchschnittliche Krankenstände durch einen langen Zeitraum nahezu regelmäßig aufgetreten sind, rechtfertigen eine Kündigung gem § 8 Abs 4 lit b BEinstG
Die Behörde hat im Fall einer Einzelfallprüfung nur zu klären, ob mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist; wie derartige Auswirkungen zu beurteilen sind und ihnen entgegenzutreten ist, ist dem späteren Bewilligungsverfahren vorbehalten
Die Dreijahresfrist des § 31 Abs 3 erster Satz VStG ist nur dann gewahrt, wenn das Straferkenntnis innerhalb der dort genannten Frist gegenüber dem Beschuldigten rechtswirksam erlassen wurde
Die Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF (und umgekehrt; Verbot der sog "cross promotion") ist grundsätzlich unzulässig; von diesem grundsätzlichen Werbeverbot bestehen nur insoweit Ausnahmen, als "Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte" gegeben werden; Letztere ...
Allein durch die Möglichkeit eines Defektes an einem Mundstück wird noch kein Beweis über die Funktions(un)tüchtigkeit des Alkomaten erbracht; die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft ist auch dann strafbar, wenn durch eine ärztliche Untersuchung das Nichtvorliegen einer ...
Der Frage, ob die Dienstunfälle des Beamten wesentliche Bedingungen für seine Dienstverhinderung darstellten oder nicht, kann der Grundgedanke der Theorie der „wesentlichen Bedingung“ zu Grunde gelegt werden; der eingetretene Erfolg liegt hier in der Dienstverhinderung des Beamten, wobei ...
Eine aus der hohen Zahl der Krankheitstage ableitbare ungünstige Prognose und die Tatsache, dass weit überdurchschnittliche Krankenstände durch einen langen Zeitraum nahezu regelmäßig aufgetreten sind, rechtfertigen eine Kündigung gem § 8 Abs 4 lit b BEinstG
Das in § 87 Abs 1 Z 3 GewO enthaltene Tatbestandsmerkmal der "schwerwiegenden Verstöße" kann nicht nur durch an sich als schwerwiegend zu beurteilende Verstöße erfüllt werden, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen der iZm dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden ...
Die Behörde hat im Fall einer Einzelfallprüfung nur zu klären, ob mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist; wie derartige Auswirkungen zu beurteilen sind und ihnen entgegenzutreten ist, ist dem späteren Bewilligungsverfahren vorbehalten
Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist mit Bescheid abzusprechen
Die Dreijahresfrist des § 31 Abs 3 erster Satz VStG ist nur dann gewahrt, wenn das Straferkenntnis innerhalb der dort genannten Frist gegenüber dem Beschuldigten rechtswirksam erlassen wurde

