Im Rahmen des § 34 Abs 4 WEG können mit einfacher Mehrheit zunächst Beschlüsse rechtswirksam gefasst werden, die lediglich festlegen, wann und auf welche (andere, vom Gesetz abweichende) Weise Überschüsse den (einzelnen) berechtigten Wohnungseigentümern zukommen sollen, wie diese also den ...
Auch ein Reparaturvorgang an einem KFZ ist als vom Begriff der Verwendung iSd § 2 Abs 1 KHVG umfasst anzusehen; dies muss auch für einen selbständig haftpflichtversicherten, abgestellten Anhänger gelten
Eine Widerrechtlichkeit der Drohung wäre dann gegeben, wenn durch die Zufügung eines an sich erlaubten Mittels nicht die eigenen Interessen gewahrt werden, sondern in Wahrheit bloß mit einem Übel gedroht wird, um den anderen Teil in seinen Interessen zu verletzen
Allein aus der Tatsache, dass ein Wegehalter die gesamte Straße (einschließlich des „Ein-Meter-Streifens“) räumt und streut, muss noch nicht zwingend darauf zu schließen sein, dass er die Anrainerpflichten vertraglich übernommen hat, kann er doch auch (nur) in Wahrnehmung seiner eigenen ...
Der rechtskräftige Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG spricht über die Vorfrage des Mietzinsrückstands für das Räumungsverfahren mit bindender Wirkung ab
Allgemeine Ausführungen
Ob eine Eigenschaft als gewöhnlich vorausgesetzt iSd § 922 ABGB anzusehen ist, ist an der Verkehrsauffassung zu messen; zu dieser Verkehrsauffassung gehört auch die Verkehrs- und Betriebssicherheit
Ein Kunde muss sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er Informationsmaterial nicht beachtet oder Risikohinweise nicht gelesen hat; ein Anleger handelt auch sorglos in eigenen Angelegenheiten, wenn er irreal hohe Gewinnversprechen nicht hinterfragt
Im Rahmen des § 34 Abs 4 WEG können mit einfacher Mehrheit zunächst Beschlüsse rechtswirksam gefasst werden, die lediglich festlegen, wann und auf welche (andere, vom Gesetz abweichende) Weise Überschüsse den (einzelnen) berechtigten Wohnungseigentümern zukommen sollen, wie diese also den ...
Der rechtskräftige Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG spricht über die Vorfrage des Mietzinsrückstands für das Räumungsverfahren mit bindender Wirkung ab
Auch ein Reparaturvorgang an einem KFZ ist als vom Begriff der Verwendung iSd § 2 Abs 1 KHVG umfasst anzusehen; dies muss auch für einen selbständig haftpflichtversicherten, abgestellten Anhänger gelten
Allgemeine Ausführungen
Eine Widerrechtlichkeit der Drohung wäre dann gegeben, wenn durch die Zufügung eines an sich erlaubten Mittels nicht die eigenen Interessen gewahrt werden, sondern in Wahrheit bloß mit einem Übel gedroht wird, um den anderen Teil in seinen Interessen zu verletzen
Ob eine Eigenschaft als gewöhnlich vorausgesetzt iSd § 922 ABGB anzusehen ist, ist an der Verkehrsauffassung zu messen; zu dieser Verkehrsauffassung gehört auch die Verkehrs- und Betriebssicherheit
Allein aus der Tatsache, dass ein Wegehalter die gesamte Straße (einschließlich des „Ein-Meter-Streifens“) räumt und streut, muss noch nicht zwingend darauf zu schließen sein, dass er die Anrainerpflichten vertraglich übernommen hat, kann er doch auch (nur) in Wahrnehmung seiner eigenen ...
Ein Kunde muss sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er Informationsmaterial nicht beachtet oder Risikohinweise nicht gelesen hat; ein Anleger handelt auch sorglos in eigenen Angelegenheiten, wenn er irreal hohe Gewinnversprechen nicht hinterfragt

