Für die Lösung der Frage, ob es sich bei einer Sache um ein Denkmal iSd § 1 Abs 1 DMSG handelt, und ob dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, dass es sich also gem § 1 Abs 2 DMSG um ein Denkmal handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in ...
Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn das Zimmer an sich nach der Verkehrsauffassung einen Teil der Wohnung (oder eines Einfamilienhauses) darstellt
Dann, wenn eine Geldstrafe von der Berufungsbehörde nicht nur auf Grund der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten herabgesetzt wird, ist auch die Ersatzfreiheitsstrafe herabzusetzen
Der absolute Ausschließungsgrund des § 7 Abs 1 Z 4 AVG bezieht sich nur auf die zur Entscheidung berufenen Organwalter
Dem Eigentümer eines Bauwerkes steht es auch bei Vorliegen eines Abbruchauftrages grundsätzlich frei, das Gebäude - falls erforderlich nach Einholung einer entsprechenden Baubewilligung - zu sanieren
Dass die Berufungsbehörde die von der Erstbehörde verhängte Geldstrafe herabsetzte, weil dem Beschuldigten nicht der gesamte erstinstanzliche Tatvorwurf anzulasten war, vermag keinen Milderungsgrund iSd § 20 VStG darzustellen
Die Verwaltungsbehörden trifft keine Belehrungspflicht betreffend die zu lösende Rechtsfrage
Für einen Feststellungsbescheid ist dort kein Raum, wo ein Leistungsbescheid möglich ist; eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen werden und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden
Für die Lösung der Frage, ob es sich bei einer Sache um ein Denkmal iSd § 1 Abs 1 DMSG handelt, und ob dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, dass es sich also gem § 1 Abs 2 DMSG um ein Denkmal handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in ...
Dem Eigentümer eines Bauwerkes steht es auch bei Vorliegen eines Abbruchauftrages grundsätzlich frei, das Gebäude - falls erforderlich nach Einholung einer entsprechenden Baubewilligung - zu sanieren
Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn das Zimmer an sich nach der Verkehrsauffassung einen Teil der Wohnung (oder eines Einfamilienhauses) darstellt
Dass die Berufungsbehörde die von der Erstbehörde verhängte Geldstrafe herabsetzte, weil dem Beschuldigten nicht der gesamte erstinstanzliche Tatvorwurf anzulasten war, vermag keinen Milderungsgrund iSd § 20 VStG darzustellen
Dann, wenn eine Geldstrafe von der Berufungsbehörde nicht nur auf Grund der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten herabgesetzt wird, ist auch die Ersatzfreiheitsstrafe herabzusetzen
Die Verwaltungsbehörden trifft keine Belehrungspflicht betreffend die zu lösende Rechtsfrage
Der absolute Ausschließungsgrund des § 7 Abs 1 Z 4 AVG bezieht sich nur auf die zur Entscheidung berufenen Organwalter
Für einen Feststellungsbescheid ist dort kein Raum, wo ein Leistungsbescheid möglich ist; eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen werden und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden

