Vor dem Hintergrund der breiten Debatte um das ACTA-Abkommen hat die Europäische Kommission beschlossen, das "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen" (ACTA) vom EuGH prüfen zu lassen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ausführungen zum objektiven und subjektiven Abfallbegriff
Die von den ErläutRV zur Novelle BGBl I Nr 82/2010 ins Auge gefassten, einer Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages entgegen stehenden Fälle einer Überleitung sind weder vom Gesetzeswortlaut noch von einem Telos, der eine solch einschränkende Anwendung dieses Tatbestandes auch unionsrechtlich ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Unter der Lagerung von Abfällen iSd § 15 Abs 3 AWG 2002 ist die vorübergehende Lagerung von Abfällen zu verstehen
Wie der VwGH in stRsp ausgeführt hat, bedarf es, um eine bloß eingeschränkte Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen annehmen zu können, auf einem ärztlichen Sachverständigengutachten beruhender konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass die gesundheitliche Eignung, und zwar in ...
Geht es nicht bloß um die Liquidierung eines besoldungsrechtlichen Anspruches, sondern um die Rechtsfrage seiner Gebührlichkeit, ist darüber im Streitfall mit Bescheid der zuständigen (Dienst-)Behörde zu entscheiden
Vor dem Hintergrund der breiten Debatte um das ACTA-Abkommen hat die Europäische Kommission beschlossen, das "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen" (ACTA) vom EuGH prüfen zu lassen
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Unter der Lagerung von Abfällen iSd § 15 Abs 3 AWG 2002 ist die vorübergehende Lagerung von Abfällen zu verstehen
Ausführungen zum objektiven und subjektiven Abfallbegriff
Wie der VwGH in stRsp ausgeführt hat, bedarf es, um eine bloß eingeschränkte Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen annehmen zu können, auf einem ärztlichen Sachverständigengutachten beruhender konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass die gesundheitliche Eignung, und zwar in ...
Die von den ErläutRV zur Novelle BGBl I Nr 82/2010 ins Auge gefassten, einer Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages entgegen stehenden Fälle einer Überleitung sind weder vom Gesetzeswortlaut noch von einem Telos, der eine solch einschränkende Anwendung dieses Tatbestandes auch unionsrechtlich ...
Geht es nicht bloß um die Liquidierung eines besoldungsrechtlichen Anspruches, sondern um die Rechtsfrage seiner Gebührlichkeit, ist darüber im Streitfall mit Bescheid der zuständigen (Dienst-)Behörde zu entscheiden

