Im Fall einer kollektiven Vertretungsbefugnis muss der das Vertrauen des Dritten rechtfertigende äußere Tatbestand von allen Gesamtvertretungsbefugten gemeinsam gesetzt werden, weil nur so der Zweck der Kollektivvertretungsbefugnis erreicht wird
Wurde eine vertragliche Regelung getroffen, ist eine Heranziehung von Bereicherungsansprüchen ausgeschlossen
§§ 58 Z 1, 173 Abs 1 Z 1 KO stehen einer gesonderten Geltendmachung von Verzugsschäden nicht entgegen; zu diesen Verzugsschäden können auch die Kosten der Betreibung der Förderung gehören, soweit sie notwendig und zweckentsprechend waren; dies gilt auch für die Kosten des Gläubigers iZm der ...
Erstmals hat eine Pensionistin eine Restschuldbefreiung erhalten, die nicht einen Cent ihrer alten Schulden beglichen hat. Sie hat zwar gewollt, aber die Gläubiger nicht
Eine Verpflichtung zum Studium der auf der Rückseite eines Formulars abgedruckten AGBs, um rückschließen zu können, wer Vertragspartner sein soll, besteht weder für Bankkunden noch sonst im allgemeinen Geschäftsverkehr
§ 77 UrhG ist analog auf Transkripte von heimlich angefertigten Tonaufzeichnungen vertraulicher Gespräche anzuwenden; dabei indiziert schon die Rechtswidrigkeit der Tonaufnahme die Verletzung berechtigter Interessen der Betroffenen; der Verletzer muss daher konkret behaupten und beweisen, dass ...
Unter Ortsgebiet iSd § 2 Abs 1 Z 15 StVO ist das Straßennetz innerhalb der Hinweistafeln nach § 53 Z 17a (Ortstafel) und § 53 Z 17b (Ortsende) StVO anzusehen, somit eine Fläche auch unter Einbeziehung jener Straßen, an denen selbst keine entsprechenden Hinweistafeln aufgestellt sind, auf die ...
„Die Presse“ gibt ein neues Handbuch über Österreichs Wirtschaftskanzleien heraus und zeichnet die besten aus
Im Fall einer kollektiven Vertretungsbefugnis muss der das Vertrauen des Dritten rechtfertigende äußere Tatbestand von allen Gesamtvertretungsbefugten gemeinsam gesetzt werden, weil nur so der Zweck der Kollektivvertretungsbefugnis erreicht wird
Eine Verpflichtung zum Studium der auf der Rückseite eines Formulars abgedruckten AGBs, um rückschließen zu können, wer Vertragspartner sein soll, besteht weder für Bankkunden noch sonst im allgemeinen Geschäftsverkehr
Wurde eine vertragliche Regelung getroffen, ist eine Heranziehung von Bereicherungsansprüchen ausgeschlossen
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