Der Revisionswerber erhielt das Gutachten erst unmittelbar vor der Verhandlung, welche ohne Einräumung einer Stellungnahmefrist geschlossen wurde, sodass ihm keine angemessene Frist zur Vorbereitung einer Reaktion auf das Gutachten zur Verfügung stand
Der Antrag der belBeh auf Zuerkennung von Aufwandersatz für Schriftsatzaufwand ist abzuweisen, wenn der Inhalt des als Revisionsbeantwortung bezeichneten Schriftsatzes nicht über einen Verweis auf das angefochtene Erkenntnis und das behördliche Straferkenntnis hinausgeht und kein sonstiges auf ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Rücktritt des Insolvenzverwalters nach § 21 IO ist nur insoweit zulässig, als dies nicht den in § 43 Abs 4 WEG durch den Verweis auf § 200 EO festgelegten Wirkungen als Reallast entgegensteht
Welchem von mehreren, einander widersprechenden Gutachten das VwG folgt, hat es nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung danach zu prüfen, welchem die höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist
Soweit der Revisionswerber zur Zulässigkeit der Revision vorbringt, das angefochtene Erkenntnis weiche „von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ab“, und zum Beleg dafür ausschließlich zwei Entscheidungen des OGH zitiert, zeigt er ein Abweichen von der Jud des VwGH von vornherein nicht auf
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bilden zwar sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, der vertragserrichtende Notar ist aber gerade nicht Partei des strittigen Rechtsverhältnisses
Der Revisionswerber erhielt das Gutachten erst unmittelbar vor der Verhandlung, welche ohne Einräumung einer Stellungnahmefrist geschlossen wurde, sodass ihm keine angemessene Frist zur Vorbereitung einer Reaktion auf das Gutachten zur Verfügung stand
Welchem von mehreren, einander widersprechenden Gutachten das VwG folgt, hat es nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung danach zu prüfen, welchem die höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist
Der Antrag der belBeh auf Zuerkennung von Aufwandersatz für Schriftsatzaufwand ist abzuweisen, wenn der Inhalt des als Revisionsbeantwortung bezeichneten Schriftsatzes nicht über einen Verweis auf das angefochtene Erkenntnis und das behördliche Straferkenntnis hinausgeht und kein sonstiges auf ...
Soweit der Revisionswerber zur Zulässigkeit der Revision vorbringt, das angefochtene Erkenntnis weiche „von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ab“, und zum Beleg dafür ausschließlich zwei Entscheidungen des OGH zitiert, zeigt er ein Abweichen von der Jud des VwGH von vornherein nicht auf
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Der Rücktritt des Insolvenzverwalters nach § 21 IO ist nur insoweit zulässig, als dies nicht den in § 43 Abs 4 WEG durch den Verweis auf § 200 EO festgelegten Wirkungen als Reallast entgegensteht
Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bilden zwar sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, der vertragserrichtende Notar ist aber gerade nicht Partei des strittigen Rechtsverhältnisses

