Korruptionsexperten rügen die Wortwahl im Gesetzesentwurf des Justizministeriums: Die Formulierung ermöglicht es, Amtsträger weiterhin teuer zu beschenken - solange nur das Geschäft noch nicht „angebahnt" wird
Dem Schuldner sind auch die Rechtshandlungen eines - gesetzlichen oder gewillkürten - Vertreters oder, im Falle nachträglicher Genehmigung, auch eines Geschäftsführers ohne Auftrag zuzurechnen
Die materiell-rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs im Haupt- und im Provisorialverfahren sind gleich
Der Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht ist in einem Feststellungsprozess fehl am Platz, betrifft er doch nicht die Ersatzpflicht des Schädigers dem Grunde nach, sondern nur die Höhe der Ersatzpflicht
Ein Rechtsanwalt hat, falls die Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung bestritten wird, entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht gem § 1425 ABGB zu erlegen
Eine bloß an die Tätigkeit anknüpfende Zahlungspflicht (wie eben eine Haftung nach §§ 9, 80 BAO) verschafft in keiner Weise Vermögenswerte, die der Masse zugute kommen können
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des ...
Es entspricht den Intentionen des Gesetzgebers, (auch) bei Anwendung der Ruhensbestimmung des § 6 KBGG nicht eine getrennte Betrachtung der Einkünfte der Mutter und des Vaters vorzunehmen, sondern darauf abzustellen, ob es „in der Familie“ zu Leistungskumulierungen kommt
Korruptionsexperten rügen die Wortwahl im Gesetzesentwurf des Justizministeriums: Die Formulierung ermöglicht es, Amtsträger weiterhin teuer zu beschenken - solange nur das Geschäft noch nicht „angebahnt" wird
Ein Rechtsanwalt hat, falls die Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung bestritten wird, entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht gem § 1425 ABGB zu erlegen
Dem Schuldner sind auch die Rechtshandlungen eines - gesetzlichen oder gewillkürten - Vertreters oder, im Falle nachträglicher Genehmigung, auch eines Geschäftsführers ohne Auftrag zuzurechnen
Eine bloß an die Tätigkeit anknüpfende Zahlungspflicht (wie eben eine Haftung nach §§ 9, 80 BAO) verschafft in keiner Weise Vermögenswerte, die der Masse zugute kommen können
Die materiell-rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs im Haupt- und im Provisorialverfahren sind gleich
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des ...
Der Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht ist in einem Feststellungsprozess fehl am Platz, betrifft er doch nicht die Ersatzpflicht des Schädigers dem Grunde nach, sondern nur die Höhe der Ersatzpflicht
Es entspricht den Intentionen des Gesetzgebers, (auch) bei Anwendung der Ruhensbestimmung des § 6 KBGG nicht eine getrennte Betrachtung der Einkünfte der Mutter und des Vaters vorzunehmen, sondern darauf abzustellen, ob es „in der Familie“ zu Leistungskumulierungen kommt

