Schönherr, Wolf Theiss und Freshfields führen im Vergleich der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzleien in Wien im "Chambers Global Guide 2012"
Ein nach § 353 EO zu vollstreckender Exekutionstitel muss iSd § 7 Abs 1 EO ausreichend bestimmt sein
Grundsätzlich ist bei Dauerrechtsverhältnissen in Beziehung auf den Bestand und Inhalt dieser Rechte die Feststellungsklage zulässig, ohne Rücksicht darauf, ob eine Leistungsklage auf aus dem Rechtsverhältnis fällig gewordene Leistungen möglich ist oder nicht; entscheidend ist aber, dass das ...
Die Härtefallregelung des § 273 Abs 3 iVm § 255 Abs 3a und 3b ASVG ist auf Versicherte, denen Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG zukommt, nicht anzuwenden
Die Befugnis eines Miteigentümers, Teilung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Sache zu begehren, stellt kein Vermögensrecht iSd §§ 331 ff EO dar, und kann daher nicht nach dieser Gesetzesstelle einer Exekution unterzogen werden
Die titelmäßige Verpflichtung ist vom Bewilligungsgericht nur aufgrund des Titels festzustellen; dabei hat es sich an den Wortlaut des Titels zu halten
Allein das Vorbringen des Klägers ergibt das Substrat, aus dem die Berechtigung des Begehrens abzuleiten ist; andere Tatsachen dürfen vom Gericht nicht unterstellt werden
Um den Anspruchsvoraussetzungen der Härtefallregelung zu genügen, darf der Pensionswerber nur mehr in der Lage sein, die in § 255 Abs 3b ASVG umschriebenen Tätigkeiten - und keine anderen - auszuüben
Schönherr, Wolf Theiss und Freshfields führen im Vergleich der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzleien in Wien im "Chambers Global Guide 2012"
Die Befugnis eines Miteigentümers, Teilung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Sache zu begehren, stellt kein Vermögensrecht iSd §§ 331 ff EO dar, und kann daher nicht nach dieser Gesetzesstelle einer Exekution unterzogen werden
Ein nach § 353 EO zu vollstreckender Exekutionstitel muss iSd § 7 Abs 1 EO ausreichend bestimmt sein
Die titelmäßige Verpflichtung ist vom Bewilligungsgericht nur aufgrund des Titels festzustellen; dabei hat es sich an den Wortlaut des Titels zu halten
Grundsätzlich ist bei Dauerrechtsverhältnissen in Beziehung auf den Bestand und Inhalt dieser Rechte die Feststellungsklage zulässig, ohne Rücksicht darauf, ob eine Leistungsklage auf aus dem Rechtsverhältnis fällig gewordene Leistungen möglich ist oder nicht; entscheidend ist aber, dass das ...
Allein das Vorbringen des Klägers ergibt das Substrat, aus dem die Berechtigung des Begehrens abzuleiten ist; andere Tatsachen dürfen vom Gericht nicht unterstellt werden
Die Härtefallregelung des § 273 Abs 3 iVm § 255 Abs 3a und 3b ASVG ist auf Versicherte, denen Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG zukommt, nicht anzuwenden
Um den Anspruchsvoraussetzungen der Härtefallregelung zu genügen, darf der Pensionswerber nur mehr in der Lage sein, die in § 255 Abs 3b ASVG umschriebenen Tätigkeiten - und keine anderen - auszuüben

