Ist das VwG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgegangen, der in der Revision nicht konkret in Abrede gestellt wird, lässt sich nicht erkennen, dass eine mündliche Verhandlung vor dem VwG eine weitere Klärung der Rechtssache iSd § 24 Abs 4 VwGVG hätte erwarten lassen
Eine Manuduktionspflicht der Behörde dahingehend, Antragsteller auf eine zweckmäßige Antragstellung hinzuweisen, besteht nicht; auch die Offizialmaxime verlangt nicht, Anbringen, die nach ihrem objektiven Erklärungswert eindeutig sind, einen anderen - wenngleich zweckmäßigen - Inhalt zu geben
Bei der Beurteilung, ob die Beweisrüge gesetzmäßig ausgeführt ist, ist kein allzu kleinlicher Maßstab anzulegen
Das Ausmaß, in dem der Strafrahmen gem § 31 Abs 1 letzter S StGB nach oben eingeengt wird, bestimmt sich nach dem Maß der Strafe, die mit einem Urteil verhängt worden ist, das zur nachträglichen Verurteilung im Verhältnis des § 31 Abs 1 erster S StGB steht; demzufolge ist dieses Strafmaß im ...
Als prozessuale Willenserklärung wird eine Zurückziehung mit dem Einlangen bei der zuständigen Behörde wirksam und damit unwiderruflich
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der Veräußerer einer streitverfangenen Sache wird im Prozess weiterhin als allein Sachlegitimierter angesehen
Das der Erblasserin selbst zukommende Wohnrecht ist nicht zu berücksichtigen, weil es mit dem Tod der Erblasserin erlosch
Ist das VwG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgegangen, der in der Revision nicht konkret in Abrede gestellt wird, lässt sich nicht erkennen, dass eine mündliche Verhandlung vor dem VwG eine weitere Klärung der Rechtssache iSd § 24 Abs 4 VwGVG hätte erwarten lassen
Als prozessuale Willenserklärung wird eine Zurückziehung mit dem Einlangen bei der zuständigen Behörde wirksam und damit unwiderruflich
Eine Manuduktionspflicht der Behörde dahingehend, Antragsteller auf eine zweckmäßige Antragstellung hinzuweisen, besteht nicht; auch die Offizialmaxime verlangt nicht, Anbringen, die nach ihrem objektiven Erklärungswert eindeutig sind, einen anderen - wenngleich zweckmäßigen - Inhalt zu geben
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Beurteilung, ob die Beweisrüge gesetzmäßig ausgeführt ist, ist kein allzu kleinlicher Maßstab anzulegen
Der Veräußerer einer streitverfangenen Sache wird im Prozess weiterhin als allein Sachlegitimierter angesehen
Das Ausmaß, in dem der Strafrahmen gem § 31 Abs 1 letzter S StGB nach oben eingeengt wird, bestimmt sich nach dem Maß der Strafe, die mit einem Urteil verhängt worden ist, das zur nachträglichen Verurteilung im Verhältnis des § 31 Abs 1 erster S StGB steht; demzufolge ist dieses Strafmaß im ...
Das der Erblasserin selbst zukommende Wohnrecht ist nicht zu berücksichtigen, weil es mit dem Tod der Erblasserin erlosch

