Aus dem Umstand, dass der Bf im entsprechenden Jahr ein Einkommen bzw Umsätze erzielt hat, ist kein weiterer Rückschluss auf den tatsächlichen Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit zu ziehen
Die vertiefte Angebotsprüfung dient der Überprüfung der Preise des Angebotes und nicht deren Neukalkulation; daher war die im gegenständlichen Vergabeverfahren (dabei handelte es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren gem § 25 Abs 5 oder 6 BVergG 2006) an die Bf ergangene Aufforderung zur ...
Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs 1 BAO soll die Ausnahme darstellen
Ein Kostenersatzausspruch hat zu entfallen, wenn es die belangte Behörde verabsäumt, Aufwandersatz für die Aktenvorlage und Gegenschrift anzusprechen
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs 3 GewO hat die Behörde nicht zu überprüfen, ob die diesbezügliche Entscheidung des Gerichtes der Rechtslage entsprach; in diesem Zusammenhang ist es daher auch ohne Belang, ob kostendeckendes Vermögen tatsächlich vorhanden gewesen ...
Die Begründung eines Abgabenbescheides hat ua den Sachverhalt anzuführen, den die Behörde als erwiesen annimmt, und die Erwägungen, auf Grund derer sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der festgestellte Sachverhalt gegeben ist
Die Übertragung nach § 29a VStG ist kein Bescheid, sondern eine verfahrensrechtliche Anordnung und unterliegt als solche keiner abgesonderten Anfechtung und mangels Bescheidcharakter auch keiner Bekämpfung vor dem VwGH
Die Kontrolle, ob eine bis dahin zuverlässige Kanzleikraft rein manipulative Tätigkeiten auch tatsächlich durchführt, ist einem Rechtsvertreter nicht zumutbar, will man seine Sorgfaltspflicht nicht überspannen
Aus dem Umstand, dass der Bf im entsprechenden Jahr ein Einkommen bzw Umsätze erzielt hat, ist kein weiterer Rückschluss auf den tatsächlichen Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit zu ziehen
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs 3 GewO hat die Behörde nicht zu überprüfen, ob die diesbezügliche Entscheidung des Gerichtes der Rechtslage entsprach; in diesem Zusammenhang ist es daher auch ohne Belang, ob kostendeckendes Vermögen tatsächlich vorhanden gewesen ...
Die vertiefte Angebotsprüfung dient der Überprüfung der Preise des Angebotes und nicht deren Neukalkulation; daher war die im gegenständlichen Vergabeverfahren (dabei handelte es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren gem § 25 Abs 5 oder 6 BVergG 2006) an die Bf ergangene Aufforderung zur ...
Die Begründung eines Abgabenbescheides hat ua den Sachverhalt anzuführen, den die Behörde als erwiesen annimmt, und die Erwägungen, auf Grund derer sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der festgestellte Sachverhalt gegeben ist
Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs 1 BAO soll die Ausnahme darstellen
Die Übertragung nach § 29a VStG ist kein Bescheid, sondern eine verfahrensrechtliche Anordnung und unterliegt als solche keiner abgesonderten Anfechtung und mangels Bescheidcharakter auch keiner Bekämpfung vor dem VwGH
Ein Kostenersatzausspruch hat zu entfallen, wenn es die belangte Behörde verabsäumt, Aufwandersatz für die Aktenvorlage und Gegenschrift anzusprechen
Die Kontrolle, ob eine bis dahin zuverlässige Kanzleikraft rein manipulative Tätigkeiten auch tatsächlich durchführt, ist einem Rechtsvertreter nicht zumutbar, will man seine Sorgfaltspflicht nicht überspannen

