Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO setzt daher die Feststellung der Tathandlungen voraus, die der (den Ausschlussgrund nach § 13 Abs 1 GewO bildenden) Verurteilung konkret zu Grunde gelegen sind und von denen die Gewerbebehörde in Bindung an die rechtskräftige Verurteilung bei ihrer Prognose ...
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass allfällige geplante, zukünftige mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans im Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags irrelevant sind und dass die allfällige Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer ...
Ein Verdacht - der mehr ist als eine bloße Vermutung - besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen; es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen ...
Wenn Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit vorliegen, so ist die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens notwendig, um diese Frage hinreichend beurteilen zu können
Die in § 91 Abs 2 GewO geregelte Entziehung der Gewerbeberechtigung stellt nur eine Sanktion für die Nichtentfernung der Person dar; Änderungen im maßgebenden Sachverhalt nach Ablauf der dem Gewerbetreibenden gesetzten behördlichen Frist sind unbeachtlich
Lediglich eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung einwandfrei feststeht, hindert die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
Dieser Grundsatz gilt für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt werden konnte
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat nicht zur Folge, dass eine bereits abgelaufene Erfüllungsfrist nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens wiederum neu zu laufen beginnt
Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO setzt daher die Feststellung der Tathandlungen voraus, die der (den Ausschlussgrund nach § 13 Abs 1 GewO bildenden) Verurteilung konkret zu Grunde gelegen sind und von denen die Gewerbebehörde in Bindung an die rechtskräftige Verurteilung bei ihrer Prognose ...
Die in § 91 Abs 2 GewO geregelte Entziehung der Gewerbeberechtigung stellt nur eine Sanktion für die Nichtentfernung der Person dar; Änderungen im maßgebenden Sachverhalt nach Ablauf der dem Gewerbetreibenden gesetzten behördlichen Frist sind unbeachtlich
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass allfällige geplante, zukünftige mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans im Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags irrelevant sind und dass die allfällige Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer ...
Lediglich eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung einwandfrei feststeht, hindert die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
Ein Verdacht - der mehr ist als eine bloße Vermutung - besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen; es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen ...
Dieser Grundsatz gilt für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt werden konnte
Wenn Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit vorliegen, so ist die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens notwendig, um diese Frage hinreichend beurteilen zu können
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat nicht zur Folge, dass eine bereits abgelaufene Erfüllungsfrist nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens wiederum neu zu laufen beginnt

