Bei Anwendung des § 33 Abs 2 VersVG ist es gerade nicht möglich, dass die verspätete Meldung des Versicherungsfalls geeignet ist, dessen sichere Feststellung sowie die Feststellung des Umfangs der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen zu beeinträchtigen, setzt dieser doch voraus, dass der ...
Das Leistungsverweigerungsrecht umfasst grundsätzlich das gesamte Entgelt, sofern nicht von einem Missverhältnis zwischen den vom Gewährleistungsberechtigten verfolgten Interessen an der Leistungsverweigerung und dem Interesse des Werkunternehmers an der Bezahlung des Werklohns für den ...
Der Mangelschaden ist dann nicht verjährt, wenn er aus einer mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Handlung - etwa einem schweren Betrug iSd §§ 146, 147 Abs 2 StGB - eines Organs der Beklagten entstanden ist
Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang auf das Grundeigentum nicht an, zumal der Grundeigentümer - auch nach der Rechtslage im Bundesland Niederösterreich (vgl dazu § 6 Abs 1 der NÖ BauO 2014) - eine eigene, vom Bauwerber ...
Ein Deckungsabgrenzungsausschluss greift nur dann, wenn das betroffene Risiko nach der positiven Deckungsbeschreibung eines anderen Bausteins, dem die Deckung durch Querverweis zugewiesen wurde, grundsätzlich versicherbar ist
Ist die Beeinträchtigung des Bestellers als wesentlich anzusehen, so werden sogar über dem Wert des Werks liegende Kosten für die Verbesserung aufzuwenden sein; der Verbesserungsaufwand wird idR dann nicht unverhältnismäßig sein, wenn der aus der Verbesserung erwachsende Vorteil so hoch ...
Durch die Wahl einer besseren Ausführung (hier Neuerrichtung eines beschädigten Wartehäuschens) verliert der Geschädigte nicht den Anspruch auf jenen Aufwand, der zur Beseitigung des Schadens jedenfalls erforderlich gewesen wäre
Nach der Rsp des VwGH berühren im Verwaltungsstrafverfahren Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsregelung die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht und haben, wenn Taten der gleichen Art auch weiterhin strafbar bleiben, gem § 1 Abs 2 VStG ...
Bei Anwendung des § 33 Abs 2 VersVG ist es gerade nicht möglich, dass die verspätete Meldung des Versicherungsfalls geeignet ist, dessen sichere Feststellung sowie die Feststellung des Umfangs der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen zu beeinträchtigen, setzt dieser doch voraus, dass der ...
Ein Deckungsabgrenzungsausschluss greift nur dann, wenn das betroffene Risiko nach der positiven Deckungsbeschreibung eines anderen Bausteins, dem die Deckung durch Querverweis zugewiesen wurde, grundsätzlich versicherbar ist
Das Leistungsverweigerungsrecht umfasst grundsätzlich das gesamte Entgelt, sofern nicht von einem Missverhältnis zwischen den vom Gewährleistungsberechtigten verfolgten Interessen an der Leistungsverweigerung und dem Interesse des Werkunternehmers an der Bezahlung des Werklohns für den ...
Ist die Beeinträchtigung des Bestellers als wesentlich anzusehen, so werden sogar über dem Wert des Werks liegende Kosten für die Verbesserung aufzuwenden sein; der Verbesserungsaufwand wird idR dann nicht unverhältnismäßig sein, wenn der aus der Verbesserung erwachsende Vorteil so hoch ...
Der Mangelschaden ist dann nicht verjährt, wenn er aus einer mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Handlung - etwa einem schweren Betrug iSd §§ 146, 147 Abs 2 StGB - eines Organs der Beklagten entstanden ist
Durch die Wahl einer besseren Ausführung (hier Neuerrichtung eines beschädigten Wartehäuschens) verliert der Geschädigte nicht den Anspruch auf jenen Aufwand, der zur Beseitigung des Schadens jedenfalls erforderlich gewesen wäre
Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang auf das Grundeigentum nicht an, zumal der Grundeigentümer - auch nach der Rechtslage im Bundesland Niederösterreich (vgl dazu § 6 Abs 1 der NÖ BauO 2014) - eine eigene, vom Bauwerber ...
Nach der Rsp des VwGH berühren im Verwaltungsstrafverfahren Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsregelung die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht und haben, wenn Taten der gleichen Art auch weiterhin strafbar bleiben, gem § 1 Abs 2 VStG ...

