Bei der Beurteilung, ob eine gröbliche Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt wird, hat sich der Rechtsanwender am dispositiven Recht als dem Leitbild eines ausgewogenen und gerechten Interessenausgleichs zu orientieren
Ein Gehilfe ist jeder, der im Auftrag des Gegners handelt und maßgeblich am Zustandekommen des Geschäfts mitgewirkt hat
Der Beginn der Verjährungsfrist knüpft grundsätzlich an die objektive Möglichkeit der Rechtsausübung an; subjektive oder nur in der Person des Berechtigten liegende Hindernisse haben in der Regel auf den Beginn der Verjährung keinen Einfluss
Die Facebook-Freundschaft mit einem Kollegen hat einer Wiener Kellnerin den Job gekostet. Wie der „Kurier“ in seiner Samstag-Ausgabe berichtet, hatte der Mann die Frau mit seiner Notiz verlinkt, das Hotel entließ die Kellnerin fristlos. Die Arbeiterkammer bekämpft die Entlassung
Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des § 924 ABGB ist stets, dass der Übernehmer den Beweis führt, dass sich die gelieferte Sache (oder sonstige Leistung) innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist in einem Zustand befunden hat, der als Mangel iSd § 923 ABGB zu qualifizieren wäre, wenn ...
Die Risikogeneigtheit (= Risikoklasse) einer Anlageform als Produkteigenschaft ist der Risikobereitschaft (= Risikoerwartung) des Anlegers gegenüber zu stellen, die dessen Anlageziel entsprechen muss
Geplante Neuordnung der Zuständigkeiten für Verlassenschaftsverfahren könnte bei Grundstücken zu Problemen führen. Und: Ende April steht das Grundbuch ein paar Tage still
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Bei der Beurteilung, ob eine gröbliche Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt wird, hat sich der Rechtsanwender am dispositiven Recht als dem Leitbild eines ausgewogenen und gerechten Interessenausgleichs zu orientieren
Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des § 924 ABGB ist stets, dass der Übernehmer den Beweis führt, dass sich die gelieferte Sache (oder sonstige Leistung) innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist in einem Zustand befunden hat, der als Mangel iSd § 923 ABGB zu qualifizieren wäre, wenn ...
Ein Gehilfe ist jeder, der im Auftrag des Gegners handelt und maßgeblich am Zustandekommen des Geschäfts mitgewirkt hat
Die Risikogeneigtheit (= Risikoklasse) einer Anlageform als Produkteigenschaft ist der Risikobereitschaft (= Risikoerwartung) des Anlegers gegenüber zu stellen, die dessen Anlageziel entsprechen muss
Der Beginn der Verjährungsfrist knüpft grundsätzlich an die objektive Möglichkeit der Rechtsausübung an; subjektive oder nur in der Person des Berechtigten liegende Hindernisse haben in der Regel auf den Beginn der Verjährung keinen Einfluss
Geplante Neuordnung der Zuständigkeiten für Verlassenschaftsverfahren könnte bei Grundstücken zu Problemen führen. Und: Ende April steht das Grundbuch ein paar Tage still
Die Facebook-Freundschaft mit einem Kollegen hat einer Wiener Kellnerin den Job gekostet. Wie der „Kurier“ in seiner Samstag-Ausgabe berichtet, hatte der Mann die Frau mit seiner Notiz verlinkt, das Hotel entließ die Kellnerin fristlos. Die Arbeiterkammer bekämpft die Entlassung
Insolvenzverfahren der letzten Woche

