Die Geschädigte kann die Zahlung des Verkaufspreises begehren, den sie bei richtiger Beratung erzielt hätte, muss aber - da sie die Wertpapiere nicht verkauft hat - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Bereicherung im Gegenzug die von ihr gehaltenen Wertpapiere der Beklagten herausgeben
Es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf das Unterlassen des pflichtgemäßen Handelns zurückzuführen ist; dieses Kriterium liegt unter dem Regelbeweismaß der ZPO, wonach für eine (Positiv-)Feststellung eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit erforderlich ist
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Im Gutachter-Streit zwischen der Meinl-Bank und der Staatsanwaltschaft Wien hat nun das OLG der Beschwerde eines Beschuldigten in der Meinl-Causa Recht gegeben. Durch die Gutachterwechsel sei dessen Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden
Auch bei medizinischen Behandlungen oder Eingriffen, die zwar nicht im engsten Sinn des Wortes dringlich sind, aber doch im Regelfall zu deutlichen gesundheitlichen Vorteilen gegenüber einer Unterlassung der Maßnahme führen, ist nicht auf jede nur denkbare nachteilige Konsequenz hinzuweisen
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf annehmen, dass dieser im besonderen Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen und alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zur Verwirklichung des ihm bekannten Geschäftszwecks zu unternehmen
Nur 156 Verurteilte werden elektronisch überwacht
Die Geschädigte kann die Zahlung des Verkaufspreises begehren, den sie bei richtiger Beratung erzielt hätte, muss aber - da sie die Wertpapiere nicht verkauft hat - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Bereicherung im Gegenzug die von ihr gehaltenen Wertpapiere der Beklagten herausgeben
Auch bei medizinischen Behandlungen oder Eingriffen, die zwar nicht im engsten Sinn des Wortes dringlich sind, aber doch im Regelfall zu deutlichen gesundheitlichen Vorteilen gegenüber einer Unterlassung der Maßnahme führen, ist nicht auf jede nur denkbare nachteilige Konsequenz hinzuweisen
Es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf das Unterlassen des pflichtgemäßen Handelns zurückzuführen ist; dieses Kriterium liegt unter dem Regelbeweismaß der ZPO, wonach für eine (Positiv-)Feststellung eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit erforderlich ist
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf annehmen, dass dieser im besonderen Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen und alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zur Verwirklichung des ihm bekannten Geschäftszwecks zu unternehmen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Im Gutachter-Streit zwischen der Meinl-Bank und der Staatsanwaltschaft Wien hat nun das OLG der Beschwerde eines Beschuldigten in der Meinl-Causa Recht gegeben. Durch die Gutachterwechsel sei dessen Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden
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