Den von den „neuen Selbständigen“ zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen steht auch ein entsprechender Versicherungsschutz gegenüber; soweit daher eine unbefugte Gewerbeausübung eine Pflichtversicherung als „neuer Selbständiger“ begründet, besteht auch für sie der Schutz der ...
Ein nur mündlich gestelltes Teilzeitbeschäftigungsbegehren einer Arbeitnehmerin nach dem MSchG führt trotz des Schriftlichkeitsgebots des § 15j MSchG dennoch zum Kündigungsschutz, wenn sich der Arbeitgeber auf Verhandlungen über dieses Begehren einlässt, es letztlich zu einer Vereinbarung ...
Dass ihm tatsächlich (und in welcher Höhe) Ansprüche zustehen, braucht der nach § 16 SpaltG Auskunft Begehrende nicht nachweisen, würde doch sonst der Hauptprozess in das Auskunftsverfahren verlagert
Hat das Gericht zweiter Instanz eine vertretbare Rechtsansicht angenommen, ist die „richtige“ Auslegung der angeblich übertretenen Norm unerheblich; entscheidend ist allein, ob das Gericht zweiter Instanz die Vertretbarkeitsfrage in vertretbarer Weise beurteilt hatte; das Fehlen von ...
Wenn auch Kuraufenthalte arbeitsrechtlich einen Krankenstand bilden oder einem solchen gleichzuhalten sind, können sie iVm leidensbedingten Krankenständen von insgesamt sieben Wochen einen Ausschluss vom Arbeitsmarkt begründen; dies aber nur dann, wenn die Absolvierung der Kurbehandlungen zur ...
Künftige Ereignisse, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses eintreten, oder Entwicklungen, die in diesem Zeitraum stattfinden, sind dann zu berücksichtigen, wenn sie die Richtigkeit der im Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgegebenen Prognose über die wirtschaftlichen und ...
Gehören zu den angesprochenen Kreisen sowohl Fachkreise als auch Endverbraucher, kann der Gesamteindruck unterschiedlich ausfallen; bei einer derart gespaltenen Verkehrsauffassung genügt es, wenn Verwechslungsgefahr nur für einen dieser Verkehrskreise besteht
Die Anordnung einer Maßnahme nach § 21 StGB stellt einen Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 3 StPO dar, der mit Berufung und lediglich nach Maßgabe des § 281 Abs 1 Z 11 StPO (aus Z 11 erster Fall zudem iVm Z 2 bis 5a) auch mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden kann
Den von den „neuen Selbständigen“ zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen steht auch ein entsprechender Versicherungsschutz gegenüber; soweit daher eine unbefugte Gewerbeausübung eine Pflichtversicherung als „neuer Selbständiger“ begründet, besteht auch für sie der Schutz der ...
Wenn auch Kuraufenthalte arbeitsrechtlich einen Krankenstand bilden oder einem solchen gleichzuhalten sind, können sie iVm leidensbedingten Krankenständen von insgesamt sieben Wochen einen Ausschluss vom Arbeitsmarkt begründen; dies aber nur dann, wenn die Absolvierung der Kurbehandlungen zur ...
Ein nur mündlich gestelltes Teilzeitbeschäftigungsbegehren einer Arbeitnehmerin nach dem MSchG führt trotz des Schriftlichkeitsgebots des § 15j MSchG dennoch zum Kündigungsschutz, wenn sich der Arbeitgeber auf Verhandlungen über dieses Begehren einlässt, es letztlich zu einer Vereinbarung ...
Künftige Ereignisse, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses eintreten, oder Entwicklungen, die in diesem Zeitraum stattfinden, sind dann zu berücksichtigen, wenn sie die Richtigkeit der im Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgegebenen Prognose über die wirtschaftlichen und ...
Dass ihm tatsächlich (und in welcher Höhe) Ansprüche zustehen, braucht der nach § 16 SpaltG Auskunft Begehrende nicht nachweisen, würde doch sonst der Hauptprozess in das Auskunftsverfahren verlagert
Gehören zu den angesprochenen Kreisen sowohl Fachkreise als auch Endverbraucher, kann der Gesamteindruck unterschiedlich ausfallen; bei einer derart gespaltenen Verkehrsauffassung genügt es, wenn Verwechslungsgefahr nur für einen dieser Verkehrskreise besteht
Hat das Gericht zweiter Instanz eine vertretbare Rechtsansicht angenommen, ist die „richtige“ Auslegung der angeblich übertretenen Norm unerheblich; entscheidend ist allein, ob das Gericht zweiter Instanz die Vertretbarkeitsfrage in vertretbarer Weise beurteilt hatte; das Fehlen von ...
Die Anordnung einer Maßnahme nach § 21 StGB stellt einen Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 3 StPO dar, der mit Berufung und lediglich nach Maßgabe des § 281 Abs 1 Z 11 StPO (aus Z 11 erster Fall zudem iVm Z 2 bis 5a) auch mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden kann

