Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Art 34 WR sieht für die Beendigung des Schiedsverfahrens infolge Rücknahme der Schiedsklage entweder einen förmlichen Beschluss des Schiedsgerichts oder eine ausdrückliche Erklärung des Generalsekretärs über die Beendigung des Schiedsverfahrens vor
Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 158 Abs 2 StPO kommt es bei der Anwendung dieser Bestimmung auf die zwingende Erforderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung an
Wurde ein datumsmäßig bestimmter unbedingter Endtermin vereinbart und dem Mieter – wenn auch abhängig von einem nicht näher definierten Baubeginn – bloß die einvernehmliche Verlängerungsmöglichkeit in Aussicht gestellt (nicht aber die Beendigung zum bestimmten Datum von der unterbliebenen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Auch der hybride Rückschein iSd § 22 Abs 4 ZustG ist eine öffentliche Urkunde, auf die § 292 ZPO zur Anwendung gelangt
In der Annahme der Zumutbarkeit trotz rund 45 Autominuten Wegzeit je Fahrtrichtung im ländlichen Raum ist noch keine krass fehlerhafte Ermessensübung der Vorinstanzen zu erblicken, zumal die Vertretung in finanziellen, behördlichen und rechtsgeschäftlichen Belangen – etwa mit einem ...
Ist der Spediteur oder Frachtführer selbst VN der Transportversicherung, so steht dem Versicherer kein Regress gegen den Spediteur oder den Frachtführer zu, wohl aber gegen die von diesem beauftragten (Unter-)Frachtführer
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Art 34 WR sieht für die Beendigung des Schiedsverfahrens infolge Rücknahme der Schiedsklage entweder einen förmlichen Beschluss des Schiedsgerichts oder eine ausdrückliche Erklärung des Generalsekretärs über die Beendigung des Schiedsverfahrens vor
Auch der hybride Rückschein iSd § 22 Abs 4 ZustG ist eine öffentliche Urkunde, auf die § 292 ZPO zur Anwendung gelangt
Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 158 Abs 2 StPO kommt es bei der Anwendung dieser Bestimmung auf die zwingende Erforderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung an
In der Annahme der Zumutbarkeit trotz rund 45 Autominuten Wegzeit je Fahrtrichtung im ländlichen Raum ist noch keine krass fehlerhafte Ermessensübung der Vorinstanzen zu erblicken, zumal die Vertretung in finanziellen, behördlichen und rechtsgeschäftlichen Belangen – etwa mit einem ...
Wurde ein datumsmäßig bestimmter unbedingter Endtermin vereinbart und dem Mieter – wenn auch abhängig von einem nicht näher definierten Baubeginn – bloß die einvernehmliche Verlängerungsmöglichkeit in Aussicht gestellt (nicht aber die Beendigung zum bestimmten Datum von der unterbliebenen ...
Ist der Spediteur oder Frachtführer selbst VN der Transportversicherung, so steht dem Versicherer kein Regress gegen den Spediteur oder den Frachtführer zu, wohl aber gegen die von diesem beauftragten (Unter-)Frachtführer

