Ein Anspruch der Gesellschaft gegen den Haftpflichtversicherer oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers ist ein Vermögen iSd § 93 Abs 5 GmbHG
Da die materielle Überzeugungskraft eines iSd § 127 Abs 3 StPO mängelfreien Gutachtens der im kollegialgerichtlichen Verfahren nicht ohne weiteres bekämpfbaren Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts unterliegt, ist die Begründung entscheidungswesentlicher Feststellungen mit der in Kritik ...
Zweck einer Aussichtsdienstbarkeit ist regelmäßig die Erhaltung einer sich aus einer bestimmten örtlichen Lage ergebenden Wohnqualität für das berechtigte Gebäude oder nach den besonderen Umständen die Erhaltung des Gesamtpanoramas
Fordert die - mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete - Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) von den Wohnungseigentümern die von diesen anteilig zu tragenden Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage (§ 32 Abs 1 WEG) so liegen keine ...
Z 5a des § 281 Abs 1 StPO will als Tatsachenrüge nur geradezu unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (das sind schuld- oder subsumtionserhebliche Tatumstände, nicht aber im Urteil geschilderte Begleitumstände oder im Rahmen der Beweiswürdigung angestellte Erwägungen) und ...
§ 156 Abs 1 StGB setzt zwar Gläubigermehrheit, nicht aber Opfermehrheit voraus und lässt daher die Schädigung bereits eines einzigen Gläubigers genügen
Die Auslegung hat den Grundsatz der möglichst schonenden Ausübung der Servitut zu berücksichtigen und die Interessen der Beteiligten abzuwägen
Auseinandersetzungen zwischen einem Mit- und Wohnungseigentümer und der - mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten - Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) sind keine „Streitigkeiten zwischen den Teilhabern“ iSd § 838a ABGB und sind daher im Streitverfahren auszutragen
Ein Anspruch der Gesellschaft gegen den Haftpflichtversicherer oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers ist ein Vermögen iSd § 93 Abs 5 GmbHG
Z 5a des § 281 Abs 1 StPO will als Tatsachenrüge nur geradezu unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (das sind schuld- oder subsumtionserhebliche Tatumstände, nicht aber im Urteil geschilderte Begleitumstände oder im Rahmen der Beweiswürdigung angestellte Erwägungen) und ...
Da die materielle Überzeugungskraft eines iSd § 127 Abs 3 StPO mängelfreien Gutachtens der im kollegialgerichtlichen Verfahren nicht ohne weiteres bekämpfbaren Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts unterliegt, ist die Begründung entscheidungswesentlicher Feststellungen mit der in Kritik ...
§ 156 Abs 1 StGB setzt zwar Gläubigermehrheit, nicht aber Opfermehrheit voraus und lässt daher die Schädigung bereits eines einzigen Gläubigers genügen
Zweck einer Aussichtsdienstbarkeit ist regelmäßig die Erhaltung einer sich aus einer bestimmten örtlichen Lage ergebenden Wohnqualität für das berechtigte Gebäude oder nach den besonderen Umständen die Erhaltung des Gesamtpanoramas
Die Auslegung hat den Grundsatz der möglichst schonenden Ausübung der Servitut zu berücksichtigen und die Interessen der Beteiligten abzuwägen
Fordert die - mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete - Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) von den Wohnungseigentümern die von diesen anteilig zu tragenden Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage (§ 32 Abs 1 WEG) so liegen keine ...
Auseinandersetzungen zwischen einem Mit- und Wohnungseigentümer und der - mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten - Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) sind keine „Streitigkeiten zwischen den Teilhabern“ iSd § 838a ABGB und sind daher im Streitverfahren auszutragen

