Welche Personen für den Schaden der Klägerin iSd § 176 Abs 3 ForstG einzustehen haben, bestimmt sich nach ihrer Funktion: Handelt es sich um die Person des Waldeigentümers oder eine sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Person, so haftet sie, sofern entweder sie selbst oder einer ihrer ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Wettbüro, das nicht bloß für individuell bezeichnete Personen zugänglich ist, ist als Raum eines öffentlichen Ortes anzusehen und unterliegt als solcher dem Rauchverbot des § 13 Abs 1 TabakG; dass nur Personen über 18 Jahren zutrittsberechtigt sind, ändert am Wesensmerkmal der ...
In Übereinstimmung mit § 26 ABGB und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgebot ist § 176 Abs 3 ForstG dahin auszulegen, dass auch Sachschäden juristischer Personen von der Bestimmung erfasst werden
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im April 2012
§ 13c Abs 2 Z 3 TabakG setzt zum einen voraus, dass entgegen dem Rauchverbot geraucht wurde und zum anderen, dass der Inhaber gem § 13c Abs 1 TabakG keine Sorge für die Einhaltung des Rauchverbotes getragen hat; bei Erfüllung nur eines der beiden Tatbestandsmerkmale liegt somit noch keine ...
Jedenfalls dann, wenn es sich um das bereits dritte Alkoholdelikt nach § 37a iVm § 14 Abs 8 FSG handelt, ist davon auszugehen, dass der Betreffende verkehrsunzuverlässig ist, und zwar jedenfalls für weitere drei Monate, ungeachtet der seit Verwirklichung der bestimmten Tatsache bereits ...
Welche Personen für den Schaden der Klägerin iSd § 176 Abs 3 ForstG einzustehen haben, bestimmt sich nach ihrer Funktion: Handelt es sich um die Person des Waldeigentümers oder eine sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Person, so haftet sie, sofern entweder sie selbst oder einer ihrer ...
In Übereinstimmung mit § 26 ABGB und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgebot ist § 176 Abs 3 ForstG dahin auszulegen, dass auch Sachschäden juristischer Personen von der Bestimmung erfasst werden
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 13c Abs 2 Z 3 TabakG setzt zum einen voraus, dass entgegen dem Rauchverbot geraucht wurde und zum anderen, dass der Inhaber gem § 13c Abs 1 TabakG keine Sorge für die Einhaltung des Rauchverbotes getragen hat; bei Erfüllung nur eines der beiden Tatbestandsmerkmale liegt somit noch keine ...
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Jedenfalls dann, wenn es sich um das bereits dritte Alkoholdelikt nach § 37a iVm § 14 Abs 8 FSG handelt, ist davon auszugehen, dass der Betreffende verkehrsunzuverlässig ist, und zwar jedenfalls für weitere drei Monate, ungeachtet der seit Verwirklichung der bestimmten Tatsache bereits ...

