Dieses Recht ist kein dingliches Recht iSd § 75 Abs 2 GewO, das eine Nachbarstellung begründet
Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur dann in Frage, wenn die Schuld des Beschuldigten geringfügig ist; davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich ...
Ersatzanspruch gem § 48 Abs 2 Z 2 VwGG gebührt dann, wenn ein Schriftsatzaufwand vorliegt, der über den Aufwand hinausgeht, der üblicherweise mit einem Begleitschreiben zur Aktenvorlage verbunden ist
Obwohl Eltern nicht über Nebenwirkungen einer Impfung informiert wurden, gibt es kein Schmerzengeld. Denn auch im Wissen um die Gefahr hätten sie der Impfung zugestimmt, meint der OGH
Für die Frage des Verwenders eines Kraftfahrzeuges kommt es nicht darauf an, ob der Person, welche ein Fahrzeug im Inland verwendet, der rechtmäßige Besitz an diesem Fahrzeug zukommt
Wird ein zweifelsfrei bestehendes Recht einvernehmlich abgeändert, stellt dies keinen gebührenpflichtigen Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG dar
Ist dem Beschwerdevorbringen in seinem Zusammenhalt zu entnehmen, in welchem Recht der Bf verletzt zu sein behauptet, dann ist die Beschwerde nicht deswegen zurückzuweisen, weil der Bf - statt richtigerweise die Aufhebung - die Abänderung des angefochtenen Bescheides beantragt
Laut Innenministerium könnten Türken die Republik klagen, wenn man bei den Integrationspflichten bleibt. Auf der Hand liegt, dass in der Integrationspolitik Fehler passiert sind
Dieses Recht ist kein dingliches Recht iSd § 75 Abs 2 GewO, das eine Nachbarstellung begründet
Für die Frage des Verwenders eines Kraftfahrzeuges kommt es nicht darauf an, ob der Person, welche ein Fahrzeug im Inland verwendet, der rechtmäßige Besitz an diesem Fahrzeug zukommt
Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur dann in Frage, wenn die Schuld des Beschuldigten geringfügig ist; davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich ...
Wird ein zweifelsfrei bestehendes Recht einvernehmlich abgeändert, stellt dies keinen gebührenpflichtigen Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG dar
Ersatzanspruch gem § 48 Abs 2 Z 2 VwGG gebührt dann, wenn ein Schriftsatzaufwand vorliegt, der über den Aufwand hinausgeht, der üblicherweise mit einem Begleitschreiben zur Aktenvorlage verbunden ist
Ist dem Beschwerdevorbringen in seinem Zusammenhalt zu entnehmen, in welchem Recht der Bf verletzt zu sein behauptet, dann ist die Beschwerde nicht deswegen zurückzuweisen, weil der Bf - statt richtigerweise die Aufhebung - die Abänderung des angefochtenen Bescheides beantragt
Obwohl Eltern nicht über Nebenwirkungen einer Impfung informiert wurden, gibt es kein Schmerzengeld. Denn auch im Wissen um die Gefahr hätten sie der Impfung zugestimmt, meint der OGH
Laut Innenministerium könnten Türken die Republik klagen, wenn man bei den Integrationspflichten bleibt. Auf der Hand liegt, dass in der Integrationspolitik Fehler passiert sind

