Hat der Arbeitnehmer den Weg nach den örtlichen und zeitlichen Vorgaben des Arbeitgebers zurückzulegen und sind die zeitlichen Abläufe von diesem so festgelegt worden, dass dem Arbeitnehmer zwischen den Einsatzorten keine Freizeit zur Verfügung steht, so hat der Arbeitgeber für diese Zeit über ...
Nachwirkende Fürsorgepflichten aus dem Arbeitsvertrag können es verbieten, den Vertragsabschluss mit einem anderen Vertragspartner mit der Begründung abzulehnen, dass dieser einen nicht genehmen früheren Angestellten beschäftigt; naturgemäß kann diese Weigerung durch sachliche Gründe ...
Auch gegenüber Politikern sind Werturteile ohne hinreichendes Tatsachensubstrat oder Wertungsexzesse nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt; damit eine beleidigende Äußerung gegenüber einem Politiker noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein kann, bedarf es des ...
Eine konkrete, individuelle und extreme berufliche Belastung kann zur Unzumutbarkeit iSd § 274 Abs 2 ABGB führen
Der aus dem schuldhaften und rechtswidrigen Verhalten der Beklagten resultierende Schaden ist von der Klägerin zu behaupten und zu beweisen; der Schaden ist in dem Nachteil zu sehen, der sich sonst in der künftigen Entwicklung nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge ohne das rechtswidrige ...
Im Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB besteht kein Verschlechterungsverbot, weil das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird
Um den grundsätzlich zum Sachwalter zu bestellenden nahen Angehörigen übergehen zu können, müssen mögliche Interessenkollisionen wahrscheinlich sein
Bei der Beurteilung der Frage des Gewichts von Eheverfehlungen und ihrer Eignung, ein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei aufrechtem Bestand der Ehe herbeizuführen, darf auch das Verhalten des anderen Teils nicht vernachlässigt werden; selbst ein sonst als besonders schwere Eheverfehlung zu ...
Hat der Arbeitnehmer den Weg nach den örtlichen und zeitlichen Vorgaben des Arbeitgebers zurückzulegen und sind die zeitlichen Abläufe von diesem so festgelegt worden, dass dem Arbeitnehmer zwischen den Einsatzorten keine Freizeit zur Verfügung steht, so hat der Arbeitgeber für diese Zeit über ...
Der aus dem schuldhaften und rechtswidrigen Verhalten der Beklagten resultierende Schaden ist von der Klägerin zu behaupten und zu beweisen; der Schaden ist in dem Nachteil zu sehen, der sich sonst in der künftigen Entwicklung nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge ohne das rechtswidrige ...
Nachwirkende Fürsorgepflichten aus dem Arbeitsvertrag können es verbieten, den Vertragsabschluss mit einem anderen Vertragspartner mit der Begründung abzulehnen, dass dieser einen nicht genehmen früheren Angestellten beschäftigt; naturgemäß kann diese Weigerung durch sachliche Gründe ...
Im Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB besteht kein Verschlechterungsverbot, weil das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird
Auch gegenüber Politikern sind Werturteile ohne hinreichendes Tatsachensubstrat oder Wertungsexzesse nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt; damit eine beleidigende Äußerung gegenüber einem Politiker noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein kann, bedarf es des ...
Um den grundsätzlich zum Sachwalter zu bestellenden nahen Angehörigen übergehen zu können, müssen mögliche Interessenkollisionen wahrscheinlich sein
Eine konkrete, individuelle und extreme berufliche Belastung kann zur Unzumutbarkeit iSd § 274 Abs 2 ABGB führen
Bei der Beurteilung der Frage des Gewichts von Eheverfehlungen und ihrer Eignung, ein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei aufrechtem Bestand der Ehe herbeizuführen, darf auch das Verhalten des anderen Teils nicht vernachlässigt werden; selbst ein sonst als besonders schwere Eheverfehlung zu ...

