Im Verfahren außer Streitsachen genügt zur Wahrung des rechtlichen Gehörs, den Parteien die Möglichkeit der Stellungnahme zu eröffnen; eine mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren erster Instanz wird geheilt, wenn die Möglichkeit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs zu ...
Als Indiz für das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr ist es zu werten, wenn der Beklagte im Prozess seine Unterlassungspflicht bestreitet und keine Gewähr dafür besteht, dass er Eingriffe künftig unterlässt
Können die Kopien aus objektiven Gründen nicht in der Kanzlei der Klagevertreter hergestellt werden, etwa weil die Originalurkunden nur an einem bestimmten Ort (beim Gericht oder bei einer Behörde) zur Verfügung standen oder weil sie ein atypisches Format aufwiesen, stellen die Kopierkosten ...
Aus der Auflösungserklärung muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimmt; dann steht seinem Begehren auf Abfertigung nicht entgegen, dass er nicht formell seinen Austritt erklärte, sondern kündigte
Der 15. Juli und der 17. August sind jeweils mitzuzählen
Ob sich der Mitteilungspflichtige der Mühe unterzieht, häufig wechselnde Abgabestellen dem Gericht jeweils bekanntzugeben, nach § 9 ZustG eine Zustellungsvollmacht erteilt oder überhaupt einen Prozessbevollmächtigten bestellt, liegt in seinem Ermessen und in seiner Verantwortung
§ 255 Abs 6 ASVG ist dahin zu verstehen, dass sich der Gesetzgeber entschlossen hat, den Berufsschutz eines erfolgreich Rehabilitierten auf jenen Beruf zu übertragen, zu dem ihn die Rehabilitation befähigt hat
Arbeitnehmerschutzvorschriften unterliegen nicht - oder nur sehr eingeschränkt, wo dies das Gesetz vorsieht, - der Disposition der Parteien des Arbeitsvertrags
Im Verfahren außer Streitsachen genügt zur Wahrung des rechtlichen Gehörs, den Parteien die Möglichkeit der Stellungnahme zu eröffnen; eine mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren erster Instanz wird geheilt, wenn die Möglichkeit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs zu ...
Der 15. Juli und der 17. August sind jeweils mitzuzählen
Als Indiz für das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr ist es zu werten, wenn der Beklagte im Prozess seine Unterlassungspflicht bestreitet und keine Gewähr dafür besteht, dass er Eingriffe künftig unterlässt
Ob sich der Mitteilungspflichtige der Mühe unterzieht, häufig wechselnde Abgabestellen dem Gericht jeweils bekanntzugeben, nach § 9 ZustG eine Zustellungsvollmacht erteilt oder überhaupt einen Prozessbevollmächtigten bestellt, liegt in seinem Ermessen und in seiner Verantwortung
Können die Kopien aus objektiven Gründen nicht in der Kanzlei der Klagevertreter hergestellt werden, etwa weil die Originalurkunden nur an einem bestimmten Ort (beim Gericht oder bei einer Behörde) zur Verfügung standen oder weil sie ein atypisches Format aufwiesen, stellen die Kopierkosten ...
§ 255 Abs 6 ASVG ist dahin zu verstehen, dass sich der Gesetzgeber entschlossen hat, den Berufsschutz eines erfolgreich Rehabilitierten auf jenen Beruf zu übertragen, zu dem ihn die Rehabilitation befähigt hat
Aus der Auflösungserklärung muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimmt; dann steht seinem Begehren auf Abfertigung nicht entgegen, dass er nicht formell seinen Austritt erklärte, sondern kündigte
Arbeitnehmerschutzvorschriften unterliegen nicht - oder nur sehr eingeschränkt, wo dies das Gesetz vorsieht, - der Disposition der Parteien des Arbeitsvertrags

