Im Verfahren über die Genehmigung einer freihändigen Liegenschaftsveräußerung hat der Vorkaufsberechtigte keine Rechtsmittellegitimation
Kann durch Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG den Rechten eines Gesellschaftsgläubigers zum Durchbruch verholfen werden, scheidet die Bestellung eines Abwesenheitskurators nach § 277 Abs 1 Z 3 iVm Abs 3 ABGB aus
Bei Schuldsprüchen sowohl nach § 39 FinStrG (hier iVm § 33 Abs 1 und § 33 Abs 2 lit a FinStrG) als auch nach § 33 FinStrG ist aufgrund der Bestimmung des § 21 Abs 2 vierter S FinStrG neben der Freiheitsstrafe (§ 39 Abs 3 FinStrG) auch eine Geldstrafe (§ 33 Abs 5 FinStrG) zu verhängen
Es ist Aufgabe des Grundbuchgerichts zu überprüfen, ob das rechtsgeschäftliche Handeln des Vertreters von dessen Vollmachtsumfang umfasst ist und die Vollmacht von dazu berechtigten organschaftlichen Vertretern erteilt wurde
Eine „unvorhergesehene Verarmung“ kann ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung der Schiedsvereinbarung sein
Namen berühmter Personen können als Marke geschützt werden, wenn dieser Name in keiner sachlichen Beziehung zu den geschützten Waren oder Dienstleistungen steht
Der OGH hat bereits dahin Stellung genommen, dass – anders als im Abstammungsverfahren – für die Belange des Sorgerechtsverfahrens keine besonderen Regelungen über die Mitwirkung an einem medizinischen Sachverständigenbeweis bestehen, weshalb es zur Frage, wo die Grenzen der durchzusetzenden ...
Eine Dienstbarkeit ist auch dann mitzuübertragen, wenn auf dem Grundstück, dem der Teil zugeschrieben wird, bereits eine inhaltsgleiche Dienstbarkeit einverleibt ist
Im Verfahren über die Genehmigung einer freihändigen Liegenschaftsveräußerung hat der Vorkaufsberechtigte keine Rechtsmittellegitimation
Eine „unvorhergesehene Verarmung“ kann ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung der Schiedsvereinbarung sein
Kann durch Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG den Rechten eines Gesellschaftsgläubigers zum Durchbruch verholfen werden, scheidet die Bestellung eines Abwesenheitskurators nach § 277 Abs 1 Z 3 iVm Abs 3 ABGB aus
Namen berühmter Personen können als Marke geschützt werden, wenn dieser Name in keiner sachlichen Beziehung zu den geschützten Waren oder Dienstleistungen steht
Bei Schuldsprüchen sowohl nach § 39 FinStrG (hier iVm § 33 Abs 1 und § 33 Abs 2 lit a FinStrG) als auch nach § 33 FinStrG ist aufgrund der Bestimmung des § 21 Abs 2 vierter S FinStrG neben der Freiheitsstrafe (§ 39 Abs 3 FinStrG) auch eine Geldstrafe (§ 33 Abs 5 FinStrG) zu verhängen
Der OGH hat bereits dahin Stellung genommen, dass – anders als im Abstammungsverfahren – für die Belange des Sorgerechtsverfahrens keine besonderen Regelungen über die Mitwirkung an einem medizinischen Sachverständigenbeweis bestehen, weshalb es zur Frage, wo die Grenzen der durchzusetzenden ...
Es ist Aufgabe des Grundbuchgerichts zu überprüfen, ob das rechtsgeschäftliche Handeln des Vertreters von dessen Vollmachtsumfang umfasst ist und die Vollmacht von dazu berechtigten organschaftlichen Vertretern erteilt wurde
Eine Dienstbarkeit ist auch dann mitzuübertragen, wenn auf dem Grundstück, dem der Teil zugeschrieben wird, bereits eine inhaltsgleiche Dienstbarkeit einverleibt ist

