Grundsätzlich besteht ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung eines übermäßigen Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter der Dienststelle; dabei ist jedoch das in § 48a Abs 3 BDG verankerte Höchstmaß der (generell) zulässigen durchschnittlichen Belastung eines ...
Allein die Verwendung fremder personenbezogener Daten in einem ansonsten gerechtfertigten Zusammenhang mit der eigenen Person bzw eigenen personenbezogenen Daten vermag - jedenfalls im hier zu beurteilenden Beschwerdefall - keine Sachverhalte zu schaffen, die als "personenbezogene Daten" für den Bf ...
§ 1024 ABGB ist zufolge der Bestimmungen des § 77 Abs 2 FinStrG und des § 83 Abs 2 BAO anzuwenden
Wie vom VwGH in stRsp ausgeführt, haben Ungenauigkeiten bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung von Zeit und Ort in der Verfolgungshandlung dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines Strafbescheides, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und ...
§ 27 Abs 2 Z 3 lit a AlVG enthält kein Erfordernis einer "ununterbrochenen Beschäftigung" während des letzten Jahres; maßgeblich für das Mindestausmaß der Beschäftigung im letzten Jahr ist § 27 Abs 2 Z 2 AlVG, der vorsieht, dass die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit ...
Ausgehend davon vermag ein in der Ausschreibung enthaltener (fehlerhafter) genereller Ausschluss des BVergG 2006 dessen (grundsätzliche) Anwendbarkeit und den darin vorgesehenen Rechtsschutz nicht zu beseitigen; bleibt die (allenfalls falsche) Wahl des Vergabeverfahrens unangefochten, wird diese ...
Durch den Entfall der Unterstellung der Tat unter § 38 Abs 2 TSchG infolge Spruchänderung durch die belangte Behörde, liegt keine schwere Tierquälerei mehr vor, weshalb auch die dafür vorgesehene Mindeststrafe nicht mehr verhängt werden kann
Zum Vorliegen des Befangenheitsgrundes nach § 7 Abs 1 Z 3 AVG genügen Umstände, die die volle Unbefangenheit zweifelhaft erscheinen lassen können, die also eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Befangenheit begründen können
Grundsätzlich besteht ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung eines übermäßigen Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter der Dienststelle; dabei ist jedoch das in § 48a Abs 3 BDG verankerte Höchstmaß der (generell) zulässigen durchschnittlichen Belastung eines ...
§ 27 Abs 2 Z 3 lit a AlVG enthält kein Erfordernis einer "ununterbrochenen Beschäftigung" während des letzten Jahres; maßgeblich für das Mindestausmaß der Beschäftigung im letzten Jahr ist § 27 Abs 2 Z 2 AlVG, der vorsieht, dass die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit ...
Allein die Verwendung fremder personenbezogener Daten in einem ansonsten gerechtfertigten Zusammenhang mit der eigenen Person bzw eigenen personenbezogenen Daten vermag - jedenfalls im hier zu beurteilenden Beschwerdefall - keine Sachverhalte zu schaffen, die als "personenbezogene Daten" für den Bf ...
Ausgehend davon vermag ein in der Ausschreibung enthaltener (fehlerhafter) genereller Ausschluss des BVergG 2006 dessen (grundsätzliche) Anwendbarkeit und den darin vorgesehenen Rechtsschutz nicht zu beseitigen; bleibt die (allenfalls falsche) Wahl des Vergabeverfahrens unangefochten, wird diese ...
§ 1024 ABGB ist zufolge der Bestimmungen des § 77 Abs 2 FinStrG und des § 83 Abs 2 BAO anzuwenden
Durch den Entfall der Unterstellung der Tat unter § 38 Abs 2 TSchG infolge Spruchänderung durch die belangte Behörde, liegt keine schwere Tierquälerei mehr vor, weshalb auch die dafür vorgesehene Mindeststrafe nicht mehr verhängt werden kann
Wie vom VwGH in stRsp ausgeführt, haben Ungenauigkeiten bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung von Zeit und Ort in der Verfolgungshandlung dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines Strafbescheides, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und ...
Zum Vorliegen des Befangenheitsgrundes nach § 7 Abs 1 Z 3 AVG genügen Umstände, die die volle Unbefangenheit zweifelhaft erscheinen lassen können, die also eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Befangenheit begründen können

