Die Zurückziehung eines Grundbuchsgesuchs ist bis zum Vollzug der bewilligten Eintragung möglich; das gilt auch nach Inkrafttreten des § 11 AußStrG 2005; dass infolge Umstellung des Grundbuchsverfahrens auf automationsunterstützte Datenverarbeitung seit dem GVG durch das Zusammenfallen von ...
Die Durchsetzung einer Verpflichtung, eine Hauptmietzinsabrechnung über das vergangene Jahr zu legen, steht nur jenem Mieter zu, dessen Mietverhältnis im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz noch aufrecht war
Eine vertragliche Haftung greift nicht Platz, wenn ein Veranstalter eine Straße ohne individuelles Regelwerk, ohne Einzelbetreuung und ohne „organisierte Veranstaltung“ unentgeltlich zur Verfügung stellt, auch wenn die Veranstaltung beworben wird; den Veranstalter trifft die Verpflichtung, ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Das Tatbestandsmerkmal „offenbar in naher Zeit“ kann auch durch Zeiträume, die ein Jahr erheblich übersteigen, verwirklicht sein
Liegt die Schadensursache in einer rechtswidrigen Unterlassung, hat der beklagte Rechtsträger zu beweisen, dass die für ihn zur Handlung berufenen Organe die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen hatten oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Tun eingetreten wäre
Der Veranstalter wird durch die einige Stunden des Veranstaltungstags dauernde Überlassung von Straßen nicht zu deren Mithalter
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Zurückziehung eines Grundbuchsgesuchs ist bis zum Vollzug der bewilligten Eintragung möglich; das gilt auch nach Inkrafttreten des § 11 AußStrG 2005; dass infolge Umstellung des Grundbuchsverfahrens auf automationsunterstützte Datenverarbeitung seit dem GVG durch das Zusammenfallen von ...
Das Tatbestandsmerkmal „offenbar in naher Zeit“ kann auch durch Zeiträume, die ein Jahr erheblich übersteigen, verwirklicht sein
Die Durchsetzung einer Verpflichtung, eine Hauptmietzinsabrechnung über das vergangene Jahr zu legen, steht nur jenem Mieter zu, dessen Mietverhältnis im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz noch aufrecht war
Liegt die Schadensursache in einer rechtswidrigen Unterlassung, hat der beklagte Rechtsträger zu beweisen, dass die für ihn zur Handlung berufenen Organe die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen hatten oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Tun eingetreten wäre
Eine vertragliche Haftung greift nicht Platz, wenn ein Veranstalter eine Straße ohne individuelles Regelwerk, ohne Einzelbetreuung und ohne „organisierte Veranstaltung“ unentgeltlich zur Verfügung stellt, auch wenn die Veranstaltung beworben wird; den Veranstalter trifft die Verpflichtung, ...
Der Veranstalter wird durch die einige Stunden des Veranstaltungstags dauernde Überlassung von Straßen nicht zu deren Mithalter
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche

