Die Relevanz der Irreführungseignung ist schon dann zu bejahen, wenn die unrichtige Angabe den Durchschnittsverbraucher dazu veranlassen kann, sich näher mit dem Angebot des Unternehmers zu befassen
Einziehung setzt nach § 26 Abs 1 StGB voraus, dass die vorbeugende Maßnahme nach der besonderen Beschaffenheit des betroffenen Gegenstands geboten erscheint, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen durch den Täter selbst oder durch andere Personen entgegenzuwirken; dabei spricht das Wort ...
Tatsächlich bezogene Notstandshilfe mindert den Unterhaltsanspruch; die Frage, ob Notstandshilfe mangels einer Notlage wegen eines bestehenden Unterhaltsanspruchs des Hilfeempfängers zu Unrecht bezogen wurde und daher von diesem allenfalls zurückgefordert werden kann, ist nicht im ...
Auch die vom Jugendwohlfahrtsträger gesetzten Interimsmaßnahmen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des gelindesten Mittels (§ 176b ABGB) entsprechen
Die Generalversammlung darf nicht zu einem Zeitpunkt angesetzt werden, an dem bekanntermaßen Gesellschafter nicht anwesend sein werden
In der Rsp ist anerkannt, dass die Festsetzung von Ausschlussfristen in der Dauer von drei Monaten nicht als übermäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung anzusehen ist; dies gilt auch für einzelvertragliche Vereinbarungen
Durch Vergleich festgelegte Unterhaltsansprüche unterliegen - ebenso wie durch gerichtliche Entscheidung festgesetzte - der Umstandsklausel; der Anspruch kann daher nur im Fall einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse neu bemessen werden
Wird in einem Bildbegleittext eines Zeitungsberichts unter Nennung eines Namens die unrichtige Behauptung aufgestellt, der Namensträger sei auf dem Bild ersichtlich, kann der Namensträger nicht Unterlassung gem §§ 78, 81 UrhG verlangen, weil kein Bild von ihm veröffentlicht worden ist
Die Relevanz der Irreführungseignung ist schon dann zu bejahen, wenn die unrichtige Angabe den Durchschnittsverbraucher dazu veranlassen kann, sich näher mit dem Angebot des Unternehmers zu befassen
Die Generalversammlung darf nicht zu einem Zeitpunkt angesetzt werden, an dem bekanntermaßen Gesellschafter nicht anwesend sein werden
Einziehung setzt nach § 26 Abs 1 StGB voraus, dass die vorbeugende Maßnahme nach der besonderen Beschaffenheit des betroffenen Gegenstands geboten erscheint, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen durch den Täter selbst oder durch andere Personen entgegenzuwirken; dabei spricht das Wort ...
In der Rsp ist anerkannt, dass die Festsetzung von Ausschlussfristen in der Dauer von drei Monaten nicht als übermäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung anzusehen ist; dies gilt auch für einzelvertragliche Vereinbarungen
Tatsächlich bezogene Notstandshilfe mindert den Unterhaltsanspruch; die Frage, ob Notstandshilfe mangels einer Notlage wegen eines bestehenden Unterhaltsanspruchs des Hilfeempfängers zu Unrecht bezogen wurde und daher von diesem allenfalls zurückgefordert werden kann, ist nicht im ...
Durch Vergleich festgelegte Unterhaltsansprüche unterliegen - ebenso wie durch gerichtliche Entscheidung festgesetzte - der Umstandsklausel; der Anspruch kann daher nur im Fall einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse neu bemessen werden
Auch die vom Jugendwohlfahrtsträger gesetzten Interimsmaßnahmen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des gelindesten Mittels (§ 176b ABGB) entsprechen
Wird in einem Bildbegleittext eines Zeitungsberichts unter Nennung eines Namens die unrichtige Behauptung aufgestellt, der Namensträger sei auf dem Bild ersichtlich, kann der Namensträger nicht Unterlassung gem §§ 78, 81 UrhG verlangen, weil kein Bild von ihm veröffentlicht worden ist

