Umsatzsteuerrechtlich liegt bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages eine selbständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft vor
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Zustellung ist, dass der Empfänger Zugang zu diesem Speicherbereich hat
Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument nach § 13 Abs 3 ZustG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen; bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine vom Zusteller zu beachtende Regelung; sie schließt nicht aus, dass bereits die Behörde in der ...
Durch den in das Unterlassungsgebot aufgenommenen Verweis auf die Widmung gemäß dem Wohnungseigentumsvertrag ist die zu unterlassende Nutzung sowohl in Bezug auf die Eingriffshandlung als auch die möglichen Eingriffsobjekte ausreichend bestimmt
In Fällen, in denen die Kriterien Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach der stRsp des ...
Wenn das VwG die Beschwerde gegen das Straferkenntnis der belBeh als unbegründet abgewiesen hat, ist dies derart zu werten, dass das VwG ein mit dem Inhalt des verwaltungsbehördlichen Bescheides übereinstimmendes Erkenntnis erlassen hat, das an die Stelle des beim VwG bekämpften Bescheides tritt
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Maßgeblich ist, aus welchem (tatsächlichen) Grund das Organ (nach dem Vorbringen) in Anspruch genommen wird
Umsatzsteuerrechtlich liegt bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages eine selbständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft vor
In Fällen, in denen die Kriterien Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach der stRsp des ...
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Zustellung ist, dass der Empfänger Zugang zu diesem Speicherbereich hat
Wenn das VwG die Beschwerde gegen das Straferkenntnis der belBeh als unbegründet abgewiesen hat, ist dies derart zu werten, dass das VwG ein mit dem Inhalt des verwaltungsbehördlichen Bescheides übereinstimmendes Erkenntnis erlassen hat, das an die Stelle des beim VwG bekämpften Bescheides tritt
Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument nach § 13 Abs 3 ZustG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen; bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine vom Zusteller zu beachtende Regelung; sie schließt nicht aus, dass bereits die Behörde in der ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Durch den in das Unterlassungsgebot aufgenommenen Verweis auf die Widmung gemäß dem Wohnungseigentumsvertrag ist die zu unterlassende Nutzung sowohl in Bezug auf die Eingriffshandlung als auch die möglichen Eingriffsobjekte ausreichend bestimmt
Maßgeblich ist, aus welchem (tatsächlichen) Grund das Organ (nach dem Vorbringen) in Anspruch genommen wird

