Apotheken aus anderen EU-Ländern dürfen Produkte nach Österreich schicken – heimische Apotheken dürfen das nicht
Die vom Justizministerium geplante Reform des Familienrechts geht weit über die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung hinaus
Wird eine Leistung aus der Pensionsversicherung begehrt und ist zwischen den Parteien der Bestand, der Umfang oder das Ruhen des Anspruchs strittig, liegt eine Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG vor; das Feststellungsbegehren auf Bestehen ausländischer Versicherungszeiten findet in § 247 ...
Es ist unzulässig, dass sich der Arbeitnehmer einzelne Detailregelungen aus dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs und aus der Grundvereinbarung („Rosinentheorie“) herausnimmt
Mitarbeitervorsorgekassen dürfen nur beschränkt in Fonds investieren, die nicht in Österreich zugelassen sind. Das ist EU-widrig
Die Berücksichtigung eines Akteninhalts im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert dann auch nicht die Durchführung einer Berufungsverhandlung
Die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung behält im Regelfall ihren dienstlichen Charakter, bis ihre Beendigung ausdrücklich erklärt wird oder sich aus anderen Umständen eindeutig ergibt
Hat ein Gesetzesverstoß breite Publizität erlangt, so kann zur Erzielung einer hinreichenden Aufklärungswahrscheinlichkeit eine mehrfache Veröffentlichung des Urteils in demselben Medium oder in verschiedenen Medien erfolgen
Apotheken aus anderen EU-Ländern dürfen Produkte nach Österreich schicken – heimische Apotheken dürfen das nicht
Mitarbeitervorsorgekassen dürfen nur beschränkt in Fonds investieren, die nicht in Österreich zugelassen sind. Das ist EU-widrig
Die vom Justizministerium geplante Reform des Familienrechts geht weit über die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung hinaus
Die Berücksichtigung eines Akteninhalts im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert dann auch nicht die Durchführung einer Berufungsverhandlung
Wird eine Leistung aus der Pensionsversicherung begehrt und ist zwischen den Parteien der Bestand, der Umfang oder das Ruhen des Anspruchs strittig, liegt eine Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG vor; das Feststellungsbegehren auf Bestehen ausländischer Versicherungszeiten findet in § 247 ...
Die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung behält im Regelfall ihren dienstlichen Charakter, bis ihre Beendigung ausdrücklich erklärt wird oder sich aus anderen Umständen eindeutig ergibt
Es ist unzulässig, dass sich der Arbeitnehmer einzelne Detailregelungen aus dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs und aus der Grundvereinbarung („Rosinentheorie“) herausnimmt
Hat ein Gesetzesverstoß breite Publizität erlangt, so kann zur Erzielung einer hinreichenden Aufklärungswahrscheinlichkeit eine mehrfache Veröffentlichung des Urteils in demselben Medium oder in verschiedenen Medien erfolgen

