Vater wollte für den Fall vorsorgen, dass während seiner Besuchszeit etwas passiert
Der Gerichtshof der EU macht die Steuerbehörden dafür verantwortlich, möglichen Verfehlungen bei Lieferanten nachzuspüren
Das Inventar dient nur Zwecken des Verlassenschaftsverfahrens, hat darüber hinaus aber keine Wirkungen, insbesondere auch nicht für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, weshalb auch für die Berechnung des Ausmaßes einer Auflagenverpflichtung nichts anderes gelten kann
Eine Differenzierung zwischen laufendem Entgelt und sonstigen Ansprüchen hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung wäre sachlich nicht gerechtfertigt
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag feiert seinen zehnten Geburtstag. Der Gerichtshof wird zwar durchwegs ernst genommen. Doch es zeigten sich in der Praxis auch einige Probleme
Die Entwürfe des Kanzleramts sind fertig. Jeder Bürger soll demnach Zivil- oder Strafgesetze beim VfGH anfechten können. Das freut den Verfassungsgerichtshof – stört jedoch den Obersten Gerichtshof
Eine höchstgerichtliche Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Erkenntnisse nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rsp aus
Wird eine Domain von den beteiligten Verkehrskreisen nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gesehen, scheidet eine Unlauterkeit einer an diese anlehnenden Werbung schon deswegen aus
Vater wollte für den Fall vorsorgen, dass während seiner Besuchszeit etwas passiert
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag feiert seinen zehnten Geburtstag. Der Gerichtshof wird zwar durchwegs ernst genommen. Doch es zeigten sich in der Praxis auch einige Probleme
Der Gerichtshof der EU macht die Steuerbehörden dafür verantwortlich, möglichen Verfehlungen bei Lieferanten nachzuspüren
Die Entwürfe des Kanzleramts sind fertig. Jeder Bürger soll demnach Zivil- oder Strafgesetze beim VfGH anfechten können. Das freut den Verfassungsgerichtshof – stört jedoch den Obersten Gerichtshof
Das Inventar dient nur Zwecken des Verlassenschaftsverfahrens, hat darüber hinaus aber keine Wirkungen, insbesondere auch nicht für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, weshalb auch für die Berechnung des Ausmaßes einer Auflagenverpflichtung nichts anderes gelten kann
Eine höchstgerichtliche Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Erkenntnisse nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rsp aus
Eine Differenzierung zwischen laufendem Entgelt und sonstigen Ansprüchen hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung wäre sachlich nicht gerechtfertigt
Wird eine Domain von den beteiligten Verkehrskreisen nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gesehen, scheidet eine Unlauterkeit einer an diese anlehnenden Werbung schon deswegen aus

