Erfährt der VN unverschuldet erst nach Ablauf des Vertrags von einem Versicherungsfall, so muss er alle Versicherungsfälle dem Versicherer unverzüglich zur Kenntnis bringen und darf nicht zuwarten, bis sich kostenauslösende Maßnahmen abzeichnen
Der Anspruch auf den Erfolgszuschlag wird dem Grunde nach schon durch den Verfahrenserfolg begründet; ein „überdurchschnittliches Bemühen des Rechtsanwalts“ ist nicht erforderlich
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass es bei der Verkehrsunzuverlässigkeitsprognose zu Lasten des Betreffenden berücksichtigt werden und das Überschreiten der Mindestentziehungsdauer rechtfertigen kann, wenn dieser zusätzlich zur Begehung eines Alkoholdeliktes auch einen Verkehrsunfall ...
Die Grenzen des strafrechtlich Verbotenen müssen verlässlich bestimmt werden können; im Verwaltungsstrafrecht bildet der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze belastender Strafrechtsgewinnung
Der Deckungsausschluss nach Art 7.1.6 ARB ist für einen durchschnittlich verständigen Verbraucher dahin zu verstehen, dass der Versicherer für die Verfolgung von ihm nach Kartell- oder Wettbewerbsrecht zustehenden Ansprüchen keine Deckung übernimmt
Das Handeln von Organen der Landesverwaltungsgerichte in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung ist amtshaftungsrechtlich dem Bund zuzurechnen
Die Fälle, in denen im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" von Amts wegen oder auf begründeten Antrag zu erteilen ist, sind in den Z 1 bis 3 des § 57 Abs 1 AsylG 2005 taxativ aufgelistet
Über die Revision wurde kein Vorverfahren eingeleitet, sodass eine Aufforderung des VwGH zur Einbringung einer Revisionsbeantwortung an die Parteien nicht ergangen ist; der in der von den Mitbeteiligten unaufgefordert eingebrachten Revisionsbeantwortung begehrte Aufwandersatz war daher nicht ...
Erfährt der VN unverschuldet erst nach Ablauf des Vertrags von einem Versicherungsfall, so muss er alle Versicherungsfälle dem Versicherer unverzüglich zur Kenntnis bringen und darf nicht zuwarten, bis sich kostenauslösende Maßnahmen abzeichnen
Der Deckungsausschluss nach Art 7.1.6 ARB ist für einen durchschnittlich verständigen Verbraucher dahin zu verstehen, dass der Versicherer für die Verfolgung von ihm nach Kartell- oder Wettbewerbsrecht zustehenden Ansprüchen keine Deckung übernimmt
Der Anspruch auf den Erfolgszuschlag wird dem Grunde nach schon durch den Verfahrenserfolg begründet; ein „überdurchschnittliches Bemühen des Rechtsanwalts“ ist nicht erforderlich
Das Handeln von Organen der Landesverwaltungsgerichte in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung ist amtshaftungsrechtlich dem Bund zuzurechnen
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass es bei der Verkehrsunzuverlässigkeitsprognose zu Lasten des Betreffenden berücksichtigt werden und das Überschreiten der Mindestentziehungsdauer rechtfertigen kann, wenn dieser zusätzlich zur Begehung eines Alkoholdeliktes auch einen Verkehrsunfall ...
Die Fälle, in denen im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" von Amts wegen oder auf begründeten Antrag zu erteilen ist, sind in den Z 1 bis 3 des § 57 Abs 1 AsylG 2005 taxativ aufgelistet
Die Grenzen des strafrechtlich Verbotenen müssen verlässlich bestimmt werden können; im Verwaltungsstrafrecht bildet der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze belastender Strafrechtsgewinnung
Über die Revision wurde kein Vorverfahren eingeleitet, sodass eine Aufforderung des VwGH zur Einbringung einer Revisionsbeantwortung an die Parteien nicht ergangen ist; der in der von den Mitbeteiligten unaufgefordert eingebrachten Revisionsbeantwortung begehrte Aufwandersatz war daher nicht ...

