Der Schädiger hat den Geschädigten grundsätzlich so zu stellen, wie er ohne schuldhaftes Verhalten gestellt wäre; der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen; der Schaden ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln; ...
Wie weit die Mitwirkung des angeblichen Vollmachtsgebers an der Erweckung des Scheines eines Vollmachtverhältnisses gehen und ob sie dem vertrauenden Dritten gegenüber unmittelbar in Erscheinung treten muss, ist eine Frage des Einzelfalls
Liegt das Verschulden des Rechtsanwalts in der unterlassenen Aufklärung über die Notwendigkeit einer Prozesshandlung, so ist über einen daraus abgeleiteten Schadenersatzanspruch der Prozess - auch bezüglich der dort in Betracht gekommenen rechtlichen Erwägungen - hypothetisch nachzuvollziehen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Die Bestimmung des § 12 Abs 3 VersVG ist auch auf die Versicherungsleistung ersetzende Ansprüche aus culpa in contrahendo anzuwenden
Inhalt und Umfang der Beratungspflicht sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden und andererseits auf das Anlageprodukt beziehen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der Schädiger hat den Geschädigten grundsätzlich so zu stellen, wie er ohne schuldhaftes Verhalten gestellt wäre; der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen; der Schaden ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln; ...
Die Bestimmung des § 12 Abs 3 VersVG ist auch auf die Versicherungsleistung ersetzende Ansprüche aus culpa in contrahendo anzuwenden
Wie weit die Mitwirkung des angeblichen Vollmachtsgebers an der Erweckung des Scheines eines Vollmachtverhältnisses gehen und ob sie dem vertrauenden Dritten gegenüber unmittelbar in Erscheinung treten muss, ist eine Frage des Einzelfalls
Inhalt und Umfang der Beratungspflicht sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden und andererseits auf das Anlageprodukt beziehen
Liegt das Verschulden des Rechtsanwalts in der unterlassenen Aufklärung über die Notwendigkeit einer Prozesshandlung, so ist über einen daraus abgeleiteten Schadenersatzanspruch der Prozess - auch bezüglich der dort in Betracht gekommenen rechtlichen Erwägungen - hypothetisch nachzuvollziehen ...
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