Als notwendiger Unterhalt iSd § 51a Abs 1 VStG ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem "Existenzminimum" liegt und unter Würdigung der ...
Die Behörde hat die Pflicht, für die Durchführung aller zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Beweise zu sorgen und auf das Parteienvorbringen, soweit es für die Feststellung des Sachverhaltes von Bedeutung sein kann, einzugehen; die Behörde darf sich über erhebliche Behauptungen ...
Der EuGH prüft die vorgeschriebene Mittelverteilung aus der Leerkasettenvergütung
Appropriation Art und andere Fälle, in denen Künstler die Werke anderer verwenden, stellen das Urheberrecht vor große Herausforderungen
Bei Widersprüchen zwischen den Behauptungen und Angaben der Verfahrenspartei und sonstigen Ermittlungsergebnissen bedarf es einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen, bei der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen
Eine urheberrechtliche Vergütung von Festplatten wurde vom OGH abgelehnt. Die Justizministerin will diese Abgabe trotz bestehender Bedenken durchsetzen
1400 neue generische Top-Level-Domains kommen
Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie RL 91/250/EWG (über den Rechtsschutz von Computerprogrammen) so ausgelegt, dass weder die Funktionalität eines Computerprogrammes noch die verwendete Programmiersprache oder das Dateiformat eine schutzfähige Ausdrucksform dieses Programmes sind
Als notwendiger Unterhalt iSd § 51a Abs 1 VStG ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem "Existenzminimum" liegt und unter Würdigung der ...
Bei Widersprüchen zwischen den Behauptungen und Angaben der Verfahrenspartei und sonstigen Ermittlungsergebnissen bedarf es einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen, bei der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen
Die Behörde hat die Pflicht, für die Durchführung aller zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Beweise zu sorgen und auf das Parteienvorbringen, soweit es für die Feststellung des Sachverhaltes von Bedeutung sein kann, einzugehen; die Behörde darf sich über erhebliche Behauptungen ...
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