Die in der Generalversammlung beschlossenen Weisungen an den Geschäftsführer, bestimmte Ansprüche der Gesellschaft gegen die Klägerin geltend zu machen, beruhten weder auf einer treuwidrigen noch auf einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsausübung, weil die Leistungen der Gesellschaft an die ...
§ 58 Abs 2 StGB bezieht sich nur auf die Hemmung der Verjährung der früheren und nicht auch der späteren Tat
Für die Beurteilung der „örtlichen Verhältnisse“ hat der Flächenwidmungsplan nur Indizcharakter
Ein Mitversicherter, dessen Interesse ebenfalls versichert ist, kann nicht Dritter iSd § 67 VersVG sein; gegen den unter Versicherungsschutz stehenden Mitversicherten ist ein Regress daher ebenso ausgeschlossen wie gegen den Versicherungsnehmer
Z 5a des § 281 Abs 1 StPO will als Tatsachenrüge nur schlechterdings unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen und völlig lebensfremde Ergebnisse der Beweiswürdigung durch konkreten Verweis auf aktenkundige Beweismittel verhindern
Soll eine öffentlich-rechtliche Leistung ausschließlich einen bestimmten Sonderbedarf des Unterhaltsberechtigten abdecken, so kann dieser Sonderbedarf vom Unterhaltsberechtigten in diesem Umfang gegen den Unterhaltspflichtigen nicht mehr als erhöhter Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden
Verfügt ein Eintrittswerber über eine eigene Wohnung, die er früher bewohnt hat, wird auf die unbedingte Notwendigkeit abgestellt, den beim Tod des Mieters gegebenen Zustand zu belassen; soll er auf eine andere Wohnung verwiesen werden, muss es sich um eine ausreichende und gleichartige ...
Geschädigter Dritter iSd § 149 VersVG ist jede vom Versicherungsnehmer verschiedene Person, somit auch der Mitversicherte
Die in der Generalversammlung beschlossenen Weisungen an den Geschäftsführer, bestimmte Ansprüche der Gesellschaft gegen die Klägerin geltend zu machen, beruhten weder auf einer treuwidrigen noch auf einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsausübung, weil die Leistungen der Gesellschaft an die ...
Z 5a des § 281 Abs 1 StPO will als Tatsachenrüge nur schlechterdings unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen und völlig lebensfremde Ergebnisse der Beweiswürdigung durch konkreten Verweis auf aktenkundige Beweismittel verhindern
§ 58 Abs 2 StGB bezieht sich nur auf die Hemmung der Verjährung der früheren und nicht auch der späteren Tat
Soll eine öffentlich-rechtliche Leistung ausschließlich einen bestimmten Sonderbedarf des Unterhaltsberechtigten abdecken, so kann dieser Sonderbedarf vom Unterhaltsberechtigten in diesem Umfang gegen den Unterhaltspflichtigen nicht mehr als erhöhter Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden
Für die Beurteilung der „örtlichen Verhältnisse“ hat der Flächenwidmungsplan nur Indizcharakter
Verfügt ein Eintrittswerber über eine eigene Wohnung, die er früher bewohnt hat, wird auf die unbedingte Notwendigkeit abgestellt, den beim Tod des Mieters gegebenen Zustand zu belassen; soll er auf eine andere Wohnung verwiesen werden, muss es sich um eine ausreichende und gleichartige ...
Ein Mitversicherter, dessen Interesse ebenfalls versichert ist, kann nicht Dritter iSd § 67 VersVG sein; gegen den unter Versicherungsschutz stehenden Mitversicherten ist ein Regress daher ebenso ausgeschlossen wie gegen den Versicherungsnehmer
Geschädigter Dritter iSd § 149 VersVG ist jede vom Versicherungsnehmer verschiedene Person, somit auch der Mitversicherte

