Die Demokratie ist zunehmend in Gefahr, endgültig vom reinen Parteienstaat abgelöst zu werden. Die parteipolitische Macht bedarf daher ihrer Begrenzung durch echte Verwaltungsgerichte
Die stRsp versteht titelmäßige Verpflichtungen, die letztlich auf ein „Erfolgsverbot“ gerichtet sind, selbst dann, wenn vom Titelschuldner aktive Abhilfemaßnahmen gefordert werden (indem er für etwas „Sorge zu tragen hat“), als Unterlassungsverpflichtungen, weshalb sie nicht der ...
Unterlassungsklagen können etwa zum Schutz vor Eingriffen in absolut geschützte Rechte oder im Rahmen bestehender vertraglicher Schuldverhältnisse erhoben werden
Die Unterbrechungswirkung iSd § 1497 ABGB dauert bis zum Abschluss des Anfechtungsprozesses an und gilt auch für den Fall der Klagsabweisung oder einer Klagszurückziehung, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Eventualbegehren zur Anfechtungsklage erhoben hat
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zog über die Frühjahrskampagne zum Thema Teilzeit-Arbeit Bilanz
Die Oppositionsklage richtet sich gegen den Bestand bzw die Fälligkeit des betriebenen Anspruchs, nicht gegen den Inhalt der Exekutionsbewilligung
Ob die Erklärung eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers als Beendigungserklärung aufzufassen bzw welcher Erklärungswert ihr beizumessen ist, kann immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden
Der Auffassung, unter „Entgelt“ in § 36 Abs 2 AngG sei nur das „Grundgehalt“ zu verstehen, kann nicht gefolgt werden
Die Demokratie ist zunehmend in Gefahr, endgültig vom reinen Parteienstaat abgelöst zu werden. Die parteipolitische Macht bedarf daher ihrer Begrenzung durch echte Verwaltungsgerichte
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zog über die Frühjahrskampagne zum Thema Teilzeit-Arbeit Bilanz
Die stRsp versteht titelmäßige Verpflichtungen, die letztlich auf ein „Erfolgsverbot“ gerichtet sind, selbst dann, wenn vom Titelschuldner aktive Abhilfemaßnahmen gefordert werden (indem er für etwas „Sorge zu tragen hat“), als Unterlassungsverpflichtungen, weshalb sie nicht der ...
Die Oppositionsklage richtet sich gegen den Bestand bzw die Fälligkeit des betriebenen Anspruchs, nicht gegen den Inhalt der Exekutionsbewilligung
Unterlassungsklagen können etwa zum Schutz vor Eingriffen in absolut geschützte Rechte oder im Rahmen bestehender vertraglicher Schuldverhältnisse erhoben werden
Ob die Erklärung eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers als Beendigungserklärung aufzufassen bzw welcher Erklärungswert ihr beizumessen ist, kann immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden
Die Unterbrechungswirkung iSd § 1497 ABGB dauert bis zum Abschluss des Anfechtungsprozesses an und gilt auch für den Fall der Klagsabweisung oder einer Klagszurückziehung, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Eventualbegehren zur Anfechtungsklage erhoben hat
Der Auffassung, unter „Entgelt“ in § 36 Abs 2 AngG sei nur das „Grundgehalt“ zu verstehen, kann nicht gefolgt werden

