BGBl-Langtitel der letzten Woche
Als eigenständige und nach § 10 Abs 1 AlVG sanktionierbare Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine (bloße) Arbeitserprobung ebenso wenig zulässig wie als Zuweisung eines zumutbaren Arbeitsplatzes
Eine am Ende einer SMS enthaltenen Wortfolge "STOPP an (näher bezeichnete Telefonnummer)" stellt nicht klar und deutlich dar, dass der Empfänger die Möglichkeit hat, durch Übersendung dieser Wortfolge an die genannte Nummer weitere Zusendungen verhindern zu können
Ein zunächst ohne Erfolgsaussicht getätigter Aufwand der Liebhabereiphase darf nach Vornahme einer erfolgversprechenden Veränderung dann nicht endgültig verloren sein, wenn der nach der Änderung der Bewirtschaftungsart der Besteuerung zu unterziehende Erfolg (mit) auf ihm beruht
Ausführungen iZm außerdienstplanmäßigem Einsatz, Änderung des Dienstplanes und Betriebsvereinbarungen gem § 97 ArbVG
Erklärt sich eine arbeitslose Person bei der regionalen Geschäftsstelle für arbeitsunfähig, so hat die regionale Geschäftsstelle dazu zunächst ein medizinisches Sachverständigengutachten einzuholen
Willenserklärungen anderer Personen muss sich der Empfänger (nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen) nur dann zurechnen lassen, wenn er diese Personen mit der Abgabe derartiger Erklärungen (in seinem Namen) bevollmächtigt oder insofern zumindest den Anschein der Bevollmächtigung ...
Ein vollständig automatisierte System der Einholung von Zustimmungen einerseits und der Versendung von SMS andererseits ist mangels eines ausreichenden Fehlerkalküls schon vom Ansatz her nicht geeignet, als ausreichendes Kontrollsystem in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des TKG angesehen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ausführungen iZm außerdienstplanmäßigem Einsatz, Änderung des Dienstplanes und Betriebsvereinbarungen gem § 97 ArbVG
Als eigenständige und nach § 10 Abs 1 AlVG sanktionierbare Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine (bloße) Arbeitserprobung ebenso wenig zulässig wie als Zuweisung eines zumutbaren Arbeitsplatzes
Erklärt sich eine arbeitslose Person bei der regionalen Geschäftsstelle für arbeitsunfähig, so hat die regionale Geschäftsstelle dazu zunächst ein medizinisches Sachverständigengutachten einzuholen
Eine am Ende einer SMS enthaltenen Wortfolge "STOPP an (näher bezeichnete Telefonnummer)" stellt nicht klar und deutlich dar, dass der Empfänger die Möglichkeit hat, durch Übersendung dieser Wortfolge an die genannte Nummer weitere Zusendungen verhindern zu können
Willenserklärungen anderer Personen muss sich der Empfänger (nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen) nur dann zurechnen lassen, wenn er diese Personen mit der Abgabe derartiger Erklärungen (in seinem Namen) bevollmächtigt oder insofern zumindest den Anschein der Bevollmächtigung ...
Ein zunächst ohne Erfolgsaussicht getätigter Aufwand der Liebhabereiphase darf nach Vornahme einer erfolgversprechenden Veränderung dann nicht endgültig verloren sein, wenn der nach der Änderung der Bewirtschaftungsart der Besteuerung zu unterziehende Erfolg (mit) auf ihm beruht
Ein vollständig automatisierte System der Einholung von Zustimmungen einerseits und der Versendung von SMS andererseits ist mangels eines ausreichenden Fehlerkalküls schon vom Ansatz her nicht geeignet, als ausreichendes Kontrollsystem in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des TKG angesehen ...

