Die einander gegenüberstehenden Zeichen müssen einander gleich oder ähnlich sein, weil es typischerweise nur dadurch zu einer Rufausbeutung, Rufbeeinträchtigung oder Verwässerung der bekannten Marke kommen kann
Undeutlichkeit iSd § 281 Abs 1 Z 5 erster Fall StPO ist gegeben, wenn - nach der Beurteilung durch den OGH, also aus objektiver Sicht - nicht für sämtliche unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeitsgründe relevanten Urteilsadressaten, mithin für den zur Anfechtung berechtigten Bf und das ...
Der vom Gesetzgeber in § 34 Abs 1 WEG verwendete Begriff „in geeigneter Weise“ ist an sich unbestimmt und nur nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls bestimmbar; so wird es etwa auf den Umfang der Abrechnung, die Anzahl der Gesamtbelege, den Bedarf und die Fähigkeit der ...
Nach einhelliger Auffassung reicht für listiges Handeln auch bedingter Vorsatz (dolus eventualis) aus
Ein Sachverständigenbeweis ist ausnahmsweise aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet; die Auffasung, dass der Sachverständigenbeweis bei einem darauf gerichteten Antrag jedenfalls aufzunehmen sei, trifft nicht zu
Hat der störende Wohnungseigentümer jene Umstände geschaffen, durch die die Lärmimmissionen eine wesentliche Beeinträchtigung verursachen (hier: mangelnder Trittschallschutz), so ist - selbst bei einer verkehrsüblichen oder bestimmungsgemäßen Nutzung seines Wohnungseigentumsobjekts - vom ...
Der Versicherungsmakler iSd §§ 26 ff MaklerG ist zwar regelmäßig ein Doppelmakler (vgl § 27 MaklerG), wird aber trotzdem als Hilfsperson des Versicherungsnehmers dessen Sphäre zugerechnet und hat primär als „Bundesgenosse“ des Versicherten dessen Interessen zu wahren
Ausführungen zu einzelnen Klauseln
Die einander gegenüberstehenden Zeichen müssen einander gleich oder ähnlich sein, weil es typischerweise nur dadurch zu einer Rufausbeutung, Rufbeeinträchtigung oder Verwässerung der bekannten Marke kommen kann
Ein Sachverständigenbeweis ist ausnahmsweise aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet; die Auffasung, dass der Sachverständigenbeweis bei einem darauf gerichteten Antrag jedenfalls aufzunehmen sei, trifft nicht zu
Undeutlichkeit iSd § 281 Abs 1 Z 5 erster Fall StPO ist gegeben, wenn - nach der Beurteilung durch den OGH, also aus objektiver Sicht - nicht für sämtliche unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeitsgründe relevanten Urteilsadressaten, mithin für den zur Anfechtung berechtigten Bf und das ...
Hat der störende Wohnungseigentümer jene Umstände geschaffen, durch die die Lärmimmissionen eine wesentliche Beeinträchtigung verursachen (hier: mangelnder Trittschallschutz), so ist - selbst bei einer verkehrsüblichen oder bestimmungsgemäßen Nutzung seines Wohnungseigentumsobjekts - vom ...
Der vom Gesetzgeber in § 34 Abs 1 WEG verwendete Begriff „in geeigneter Weise“ ist an sich unbestimmt und nur nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls bestimmbar; so wird es etwa auf den Umfang der Abrechnung, die Anzahl der Gesamtbelege, den Bedarf und die Fähigkeit der ...
Der Versicherungsmakler iSd §§ 26 ff MaklerG ist zwar regelmäßig ein Doppelmakler (vgl § 27 MaklerG), wird aber trotzdem als Hilfsperson des Versicherungsnehmers dessen Sphäre zugerechnet und hat primär als „Bundesgenosse“ des Versicherten dessen Interessen zu wahren
Nach einhelliger Auffassung reicht für listiges Handeln auch bedingter Vorsatz (dolus eventualis) aus
Ausführungen zu einzelnen Klauseln

