Der Beweis der fehlenden Kausalität zwischen dem nicht oder falsch angezeigten erheblichen Gefahrenumstand und dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem Umfang der Leistungspflicht des Versicherers obliegt als Ausnahme von der normalen Rücktrittswirkung des § 21 VersVG dem Versicherungsnehmer
Eine Haftung für fahrlässig verursachte Prozesskosten kann insbesondere bei Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eintreten; im Prozess muss es der Beklagten gestattet sein, ihren Prozessstandpunkt prüfen zu lassen, ohne dass sie für die Kosten von Folgeprozessen haftet, ...
Repräsentanten sind demnach Personen, die in „gehobener“ Stellung tätig sind, nicht aber Personen, die untergeordnete Tätigkeiten wahrnehmen; für deren deliktisches Verhalten hat die juristische Person nur nach § 1315 ABGB einzustehen; sie kann sich aber ihrer Haftung nicht dadurch ...
Die bloße Schadensverlagerung vom Verletzten auf einen Dritten soll den Schädiger nicht von seiner Ersatzpflicht befreien; hat daher den Schaden, der normalerweise beim Verletzten eintritt, ausnahmsweise wirtschaftlich ein Dritter zu tragen, so wird durch diese Schadensüberwälzung der Schädiger ...
Auch ein deliktisches Schadenereignis zwischen den Beteiligten ist eine Situation, auf Grund derer es nachfolgend (auch) zu einer Haftung nach § 1300 Satz 1 ABGB kommen kann; nichts anderes gilt für den Fall der drohenden Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
Auch aus einem einmaligen Versagen des Besorgungsgehilfen kann abgeleitet werden, dass er habituell untüchtig ist, wenn sich aus der Art des Versagens - also aus dem Verhalten im konkreten Fall - schlüssig ergibt, dass es ihm an den für seine Tätigkeit notwendigen Kenntnissen überhaupt fehlt ...
Grundvoraussetzung für die Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrags ist ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers; ein solches ist zu verneinen, wenn er Kraft eigener rechtlicher Sonderverbindungen mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den späteren Schädiger vertraglich als ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Der Beweis der fehlenden Kausalität zwischen dem nicht oder falsch angezeigten erheblichen Gefahrenumstand und dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem Umfang der Leistungspflicht des Versicherers obliegt als Ausnahme von der normalen Rücktrittswirkung des § 21 VersVG dem Versicherungsnehmer
Auch ein deliktisches Schadenereignis zwischen den Beteiligten ist eine Situation, auf Grund derer es nachfolgend (auch) zu einer Haftung nach § 1300 Satz 1 ABGB kommen kann; nichts anderes gilt für den Fall der drohenden Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
Eine Haftung für fahrlässig verursachte Prozesskosten kann insbesondere bei Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eintreten; im Prozess muss es der Beklagten gestattet sein, ihren Prozessstandpunkt prüfen zu lassen, ohne dass sie für die Kosten von Folgeprozessen haftet, ...
Auch aus einem einmaligen Versagen des Besorgungsgehilfen kann abgeleitet werden, dass er habituell untüchtig ist, wenn sich aus der Art des Versagens - also aus dem Verhalten im konkreten Fall - schlüssig ergibt, dass es ihm an den für seine Tätigkeit notwendigen Kenntnissen überhaupt fehlt ...
Repräsentanten sind demnach Personen, die in „gehobener“ Stellung tätig sind, nicht aber Personen, die untergeordnete Tätigkeiten wahrnehmen; für deren deliktisches Verhalten hat die juristische Person nur nach § 1315 ABGB einzustehen; sie kann sich aber ihrer Haftung nicht dadurch ...
Grundvoraussetzung für die Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrags ist ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers; ein solches ist zu verneinen, wenn er Kraft eigener rechtlicher Sonderverbindungen mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den späteren Schädiger vertraglich als ...
Die bloße Schadensverlagerung vom Verletzten auf einen Dritten soll den Schädiger nicht von seiner Ersatzpflicht befreien; hat daher den Schaden, der normalerweise beim Verletzten eintritt, ausnahmsweise wirtschaftlich ein Dritter zu tragen, so wird durch diese Schadensüberwälzung der Schädiger ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche

