Ein Zeitablauf von mehr als fünf Jahren ist regelmäßig als wesentliche Änderung des für die Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhalts anzusehen
§ 209a Abs 2 BAO erfasst jene Fälle, in denen eine Berufung gegen den Feststellungsbescheid anhängig ist, und stellt diese Sachverhaltskonstellationen im Hinblick auf die Verjährungsfolgen jenen Fällen gleich, in denen die Abgabenfestsetzung selbst Gegenstand eines anhängigen ...
Tauglich ist ein Beweismittel als Wiederaufnahmegrund ungeachtet des Erfordernisses einer Neuheit nur dann, wenn es nach seinem objektiven Inhalt die abstrakte Eignung besitzt, jene Tatsachen in Zweifel zu ziehen, auf welche die Behörde entweder den den Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags ...
Zapfenstreich! Während die meisten Menschen die Nachtruhe einhalten, kennen die Tiere diesen Begriff nicht. Das hat Folgen, zumindest für Kühe mit Kuhglocken, die zu nahe an bewohntem Gebiet grasen
Die Ausscheidung bei Nichterteilung von Auskünften betreffend die technische Leistungsfähigkeit gem § 129 Abs 1 Z 1 BVergG 2006 ist zwingend
Die Einbeziehung der Delikts- und Problemverleugnung bei der Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzung des § 156c Abs 1 Z 4 StVG ist nicht als rechtswidrig zu erkennen
Allgemeine Ausführungen
Zur Kritik der Richterschaft an der Debatte um eine Novellierung des Rechtsschutzsystems, das künftig die Anfechtbarkeit von Gerichtsurteilen per "Gesetzesbeschwerde" erweitern soll
Ein Zeitablauf von mehr als fünf Jahren ist regelmäßig als wesentliche Änderung des für die Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhalts anzusehen
Die Ausscheidung bei Nichterteilung von Auskünften betreffend die technische Leistungsfähigkeit gem § 129 Abs 1 Z 1 BVergG 2006 ist zwingend
§ 209a Abs 2 BAO erfasst jene Fälle, in denen eine Berufung gegen den Feststellungsbescheid anhängig ist, und stellt diese Sachverhaltskonstellationen im Hinblick auf die Verjährungsfolgen jenen Fällen gleich, in denen die Abgabenfestsetzung selbst Gegenstand eines anhängigen ...
Die Einbeziehung der Delikts- und Problemverleugnung bei der Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzung des § 156c Abs 1 Z 4 StVG ist nicht als rechtswidrig zu erkennen
Tauglich ist ein Beweismittel als Wiederaufnahmegrund ungeachtet des Erfordernisses einer Neuheit nur dann, wenn es nach seinem objektiven Inhalt die abstrakte Eignung besitzt, jene Tatsachen in Zweifel zu ziehen, auf welche die Behörde entweder den den Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags ...
Allgemeine Ausführungen
Zapfenstreich! Während die meisten Menschen die Nachtruhe einhalten, kennen die Tiere diesen Begriff nicht. Das hat Folgen, zumindest für Kühe mit Kuhglocken, die zu nahe an bewohntem Gebiet grasen
Zur Kritik der Richterschaft an der Debatte um eine Novellierung des Rechtsschutzsystems, das künftig die Anfechtbarkeit von Gerichtsurteilen per "Gesetzesbeschwerde" erweitern soll

