Die Notstandshilfe ist eine Leistung mit Unterhaltscharakter, die dem Berechtigten aus grundlegenden sozialen Erwägungen endgültig verbleiben soll, ohne dass der Schädiger in seiner Ersatzpflicht entlastet werden soll
§ 22 Abs 1 Z 1 erster Satz MeldeG erfüllt die Voraussetzungen nach § 25a Abs 4 VwGG, wenn kein "Wiederholungsfall" vorliegt
Der Vollzug der Entscheidung an sich ist noch kein Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG, sofern dadurch nicht der Rechtsschutz der Partei dauernd wesentlich beeinträchtigt wird; ein bloßer Vermögensnachteil, der im Falle des Obsiegens vor dem VwGH im Wesentlichen wieder ausgeglichen werden kann, muss ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Erlassung eines Fortsetzungsausspruchs setzt - auch entsprechend seinem Charakter als allfälliger neuer Schubhafttitel - voraus, dass sich der Betroffene im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG (bereits und noch) in Schubhaft befindet
Nach dem VStG gibt es keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen; eine analoge Anwendung des § 19 StGB ist ausgeschlossen
Da Säumnis in Bezug auf zwei trennbare Absprüche (Festnahme und Anhaltung einerseits sowie Schubhaft andererseits) geltend gemacht wurde, gebührt der Schriftsatzaufwand zweifach samt der laut Auskunft des VwG nur einmal entrichteten Eingabengebühr von 240,-- €
Nach dem – auch im Verfahren zur Festsetzung einstweiligen Unterhalts anzuwendenden – Grundsatz, dass jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, sind die Voraussetzungen für den ehelichen Unterhaltsanspruch vom Anspruchswerber zu ...
Die Notstandshilfe ist eine Leistung mit Unterhaltscharakter, die dem Berechtigten aus grundlegenden sozialen Erwägungen endgültig verbleiben soll, ohne dass der Schädiger in seiner Ersatzpflicht entlastet werden soll
Die Erlassung eines Fortsetzungsausspruchs setzt - auch entsprechend seinem Charakter als allfälliger neuer Schubhafttitel - voraus, dass sich der Betroffene im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG (bereits und noch) in Schubhaft befindet
§ 22 Abs 1 Z 1 erster Satz MeldeG erfüllt die Voraussetzungen nach § 25a Abs 4 VwGG, wenn kein "Wiederholungsfall" vorliegt
Nach dem VStG gibt es keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen; eine analoge Anwendung des § 19 StGB ist ausgeschlossen
Der Vollzug der Entscheidung an sich ist noch kein Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG, sofern dadurch nicht der Rechtsschutz der Partei dauernd wesentlich beeinträchtigt wird; ein bloßer Vermögensnachteil, der im Falle des Obsiegens vor dem VwGH im Wesentlichen wieder ausgeglichen werden kann, muss ...
Da Säumnis in Bezug auf zwei trennbare Absprüche (Festnahme und Anhaltung einerseits sowie Schubhaft andererseits) geltend gemacht wurde, gebührt der Schriftsatzaufwand zweifach samt der laut Auskunft des VwG nur einmal entrichteten Eingabengebühr von 240,-- €
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nach dem – auch im Verfahren zur Festsetzung einstweiligen Unterhalts anzuwendenden – Grundsatz, dass jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, sind die Voraussetzungen für den ehelichen Unterhaltsanspruch vom Anspruchswerber zu ...

