Nur innerhalb des konkreten Aufgabenbereichs treffen den Vertreter primäre Handlungspflichten, die auch eine Wissenszurechnung rechtfertigen; allenfalls darüber hinausgehende Schutz- und Sorgfaltspflichten bestehen im Interesse des Mandanten; sie können nicht als Grundlage für eine diesen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Soweit der Bf die Vorwerfbarkeit der Geschwindigkeitsübertretung damit bekämpft, dass er auf die Unmöglichkeit der Ablesung der Geschwindigkeit wegen defekter Armaturen bzw eines unlesbaren Tachometers verweist, ist dem entgegen zuhalten, dass eine solche Behauptung kein Beweis dafür ist, dass ...
Der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung setzt idR eine Ermahnung des Arbeitnehmers voraus
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das knappe Auffahren anderer Verkehrsteilnehmer macht die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht unzumutbar
Hinsichtlich des Zeitpunktes des Beginns des einjährigen Zeitraumes iSd § 27 Abs 3 zweiter Satz AlVG ist auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die "Korridorpension" und nicht auf den Zeitpunkt der (allein von der Gestion des Arbeitgebers abhängigen) Antragstellung abzustellen
Nur innerhalb des konkreten Aufgabenbereichs treffen den Vertreter primäre Handlungspflichten, die auch eine Wissenszurechnung rechtfertigen; allenfalls darüber hinausgehende Schutz- und Sorgfaltspflichten bestehen im Interesse des Mandanten; sie können nicht als Grundlage für eine diesen ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Soweit der Bf die Vorwerfbarkeit der Geschwindigkeitsübertretung damit bekämpft, dass er auf die Unmöglichkeit der Ablesung der Geschwindigkeit wegen defekter Armaturen bzw eines unlesbaren Tachometers verweist, ist dem entgegen zuhalten, dass eine solche Behauptung kein Beweis dafür ist, dass ...
Das knappe Auffahren anderer Verkehrsteilnehmer macht die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht unzumutbar
Der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung setzt idR eine Ermahnung des Arbeitnehmers voraus
Hinsichtlich des Zeitpunktes des Beginns des einjährigen Zeitraumes iSd § 27 Abs 3 zweiter Satz AlVG ist auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die "Korridorpension" und nicht auf den Zeitpunkt der (allein von der Gestion des Arbeitgebers abhängigen) Antragstellung abzustellen

