Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG stehen der Erhebung von Kondiktionsansprüchen zwischen Ehegatten aus zweckverfehlten Leistungen nicht entgegen; es genügt die Annahme, dass die Klägerin davon ausgehen konnte, von ihrer Tätigkeit irgendeinen Vorteil in der Zukunft erlangen zu können; dies ...
Eine bloße Information der Mitglieder mit Rundschreiben kann dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Aufklärung über die Verwendung bestimmter gesetzwidriger Vertragsbestandteile nicht gerecht werden
Verträge mit Fitnessstudios, die über zwei oder drei Jahre gehen und kein Recht des Kunden auf eine Auflösung aus wichtigem Grund vorsehen, sind unzulässig
Ein Vertrag mit einem Fitness-Studio fällt nicht unter die in § 15 Abs 1 KSchG angeführten Verträge
Nach stRsp kann die vom Vermieter akzeptierte Zurückstellung des Schlüssels zum Bestandobjekt bei Hinzutreten bestimmter Umstände die Annahme einer (konkludenten) Auflösung des Bestandverhältnisses rechtfertigen
§ 13 KSchG wurde durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz BGBl I 2010/28 aufgehoben und trat mit Ablauf des 10. 6. 2010 außer Kraft; diese Bestimmung ist jedoch weiterhin auf Verträge anzuwenden, die vor dem 11. 6. 2010 abgeschlossen wurden
Nach der Rsp sind unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen zu verstehen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt
Der bloße Hinweis auf die abstrakte Möglichkeit weiterer Anspruchsberechtigter reicht zur Rechtfertigung eines Gerichtserlags nicht aus; eine unklare Sach- oder Rechtslage als solche berechtigt noch nicht zur Hinterlegung
Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG stehen der Erhebung von Kondiktionsansprüchen zwischen Ehegatten aus zweckverfehlten Leistungen nicht entgegen; es genügt die Annahme, dass die Klägerin davon ausgehen konnte, von ihrer Tätigkeit irgendeinen Vorteil in der Zukunft erlangen zu können; dies ...
Nach stRsp kann die vom Vermieter akzeptierte Zurückstellung des Schlüssels zum Bestandobjekt bei Hinzutreten bestimmter Umstände die Annahme einer (konkludenten) Auflösung des Bestandverhältnisses rechtfertigen
Eine bloße Information der Mitglieder mit Rundschreiben kann dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Aufklärung über die Verwendung bestimmter gesetzwidriger Vertragsbestandteile nicht gerecht werden
§ 13 KSchG wurde durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz BGBl I 2010/28 aufgehoben und trat mit Ablauf des 10. 6. 2010 außer Kraft; diese Bestimmung ist jedoch weiterhin auf Verträge anzuwenden, die vor dem 11. 6. 2010 abgeschlossen wurden
Verträge mit Fitnessstudios, die über zwei oder drei Jahre gehen und kein Recht des Kunden auf eine Auflösung aus wichtigem Grund vorsehen, sind unzulässig
Nach der Rsp sind unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen zu verstehen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt
Ein Vertrag mit einem Fitness-Studio fällt nicht unter die in § 15 Abs 1 KSchG angeführten Verträge
Der bloße Hinweis auf die abstrakte Möglichkeit weiterer Anspruchsberechtigter reicht zur Rechtfertigung eines Gerichtserlags nicht aus; eine unklare Sach- oder Rechtslage als solche berechtigt noch nicht zur Hinterlegung

