Die Frage der nach § 234 ZPO unberührt bleibenden Aktivlegitimation einer klagenden Zedentin ist von jener der Parteifähigkeit des klagenden Rechtsgebilds zu trennen, einer absoluten Prozessvoraussetzung von Beginn des Rechtsstreits an bis zu seinem Ende
Es sind keine hinreichenden Gründe ersichtlich, die auf das Vorliegen einer Lücke in § 66 Abs 1 und 2 sowie § 73 Abs 6 VBG schließen ließen und es gebieten würden, unter besoldungsrechtlichen Aspekten die Bestimmungen zur Ausbildungsphase am Beginn des Dienstverhältnisses auch auf den ...
Der Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft tritt erst dann ein, wenn beide Voraussetzungen, nämlich Vermögenslosigkeit und Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch kumulativ verwirklicht sind, wobei die Voraussetzung der Vermögenslosigkeit einer bereits amtswegig gelöschten ...
Die Annahme einer planwidrigen Lücke in § 84 Abs 2 StPO als Voraussetzung einer Analogie scheidet schon mit Blick auf die gesetzgeberische Tätigkeit der letzten Jahre aus
Insgesamt ist der Maßstab der Rsp streng und macht die Anwendung der Härteklausel zu einer Ausnahme
Der Auslegung von Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung kommt dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die Auslegung klar und eindeutig ist
Da die Vorgesellschaft als solche nicht im Firmenbuch einzutragen ist, wäre die Eintragung der für die Vorgesellschaft vertretungsbefugten Personen lückenhaft, was dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit zuwiderlaufen würde; dass die Vertretungsberechtigung schon für den Zeitpunkt der Abgabe der ...
Selbst wenn der Schulabschluss in einer berufsbildenden mittleren oder höheren Lehranstalt mit der Berechtigung zur Ausübung eines Lehrberufs oder den Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes verbunden ist, tritt nicht immer sogleich die Selbsterhaltungsfähigkeit ein
Die Frage der nach § 234 ZPO unberührt bleibenden Aktivlegitimation einer klagenden Zedentin ist von jener der Parteifähigkeit des klagenden Rechtsgebilds zu trennen, einer absoluten Prozessvoraussetzung von Beginn des Rechtsstreits an bis zu seinem Ende
Insgesamt ist der Maßstab der Rsp streng und macht die Anwendung der Härteklausel zu einer Ausnahme
Es sind keine hinreichenden Gründe ersichtlich, die auf das Vorliegen einer Lücke in § 66 Abs 1 und 2 sowie § 73 Abs 6 VBG schließen ließen und es gebieten würden, unter besoldungsrechtlichen Aspekten die Bestimmungen zur Ausbildungsphase am Beginn des Dienstverhältnisses auch auf den ...
Der Auslegung von Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung kommt dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die Auslegung klar und eindeutig ist
Der Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft tritt erst dann ein, wenn beide Voraussetzungen, nämlich Vermögenslosigkeit und Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch kumulativ verwirklicht sind, wobei die Voraussetzung der Vermögenslosigkeit einer bereits amtswegig gelöschten ...
Da die Vorgesellschaft als solche nicht im Firmenbuch einzutragen ist, wäre die Eintragung der für die Vorgesellschaft vertretungsbefugten Personen lückenhaft, was dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit zuwiderlaufen würde; dass die Vertretungsberechtigung schon für den Zeitpunkt der Abgabe der ...
Die Annahme einer planwidrigen Lücke in § 84 Abs 2 StPO als Voraussetzung einer Analogie scheidet schon mit Blick auf die gesetzgeberische Tätigkeit der letzten Jahre aus
Selbst wenn der Schulabschluss in einer berufsbildenden mittleren oder höheren Lehranstalt mit der Berechtigung zur Ausübung eines Lehrberufs oder den Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes verbunden ist, tritt nicht immer sogleich die Selbsterhaltungsfähigkeit ein

